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BERLINER ERKLÄRUNG

Gemeinsame Forderungen von 17 Frauenverbänden an die Parteien zur Bundestagswahl 2017

Sondierungsgespräche II – Gleichstellungspolitik darf nicht auf zwei Zeilen reduziert werden

Sondierungsgespräche: Gleichstellungspolitik darf nicht auf zwei Zeilen reduziert werden

Berlin, 17. November 2017: Die in der Berliner Erklärung 2017 zusammengeschlossenen Frauenverbände stellen fest: Unsere Kernforderungen zur Gleichstellungspolitik sind im aktuellen Sondierungsstand nicht berücksichtigt.

Die Verhandlungsergebnisse zum Kinderbetreuungsausbau oder zum Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit sind wichtig, uns fehlen aber progressive Schritte in der Gleichstellungspolitik. Zwei Zeilen ist nach den Ergebnissen der Sondierung alles, was die Beteiligten Parteien gemeinsam an Handlungsbedarf in der Gleichstellungspolitik ausmachen können. Das ist zu wenig. Als weibliche Zivilgesellschaft erwarten wir, dass unsere Kernforderungen in den Sondierungsverhandlungen berücksichtigt werden: Gleichberechtigte Teilhabe, gleiche Bezahlung sowie Verbindlichkeit, Transparenz und Monitoring von Gleichstellungspolitik. Der Zwischenstand von Donnerstagabend berücksichtigt diese Forderungen nicht und es steht zu befürchten, dass was nicht verhandelt und festgeschrieben, später auch nicht umgesetzt wird.

Weiter mit der Quote! Die bestehende Quoten-Regelung war nur ein erster kleiner Schritt. Wir fordern die Ausweitung der bisher nur für rund 100 Unternehmen geltenden Frauenquote von mindestens 30 Prozent bei Neubesetzung der Aufsichtsräte auf die ca. 3.500 mitbestimmten oder börsennotierten Unternehmen. Sie unterliegen bislang nur der Festlegung von Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand und die zwei obersten Managementebenen. Für die operativen Führungsebenen (Vorstand und die beiden darunterliegenden Managementebenen) fordern wir deutlich ambitioniertere Zielgrößen als bisher, sowie die Einführung wirksamer Sanktionen.

Entsprechende Regelungen fordern wir in gleichem Maße für die Bereiche Medien, Kultur, Medizin und Wissenschaft: Die paritätische Besetzung der jeweiligen Aufsichts-, Beratungs- und Vergabegremien, sowie die Vergabe öffentlicher Aufträge und Fördermittel an mindestens 40 Prozent Frauen, sowie verbindliche Zielgrößen von mindestens 30 Prozent Frauen in den jeweiligen Führungspositionen.

Kein Stillstand bei der Entgeltgleichheit! Wir fordern eine Überarbeitung des Entgelttransparenzgesetzes. Wir brauchen umfassende Prüfverfahren und eine gerechte Bezahlung in den sozialen Berufen. Eine weitere zentrale Forderung ist die Reform des Ehegattensplittings mit Übergangsregelungen. Denn eine aktive Gleichstellungspolitik muss auch auf die Steuerpolitik einwirken. Das Ehegattensplitting in seiner jetzigen Form geht an den Lebensrealitäten der Menschen völlig vorbei.

Über Gleichstellungspolitik wird in den Sondierungsrunden offensichtlich weder ausreichend gesprochen noch verhandelt. Insbesondere vermissen wir in den bisherigen Ausführungen zur Gleichstellungspolitik die Kernforderungen, die die Berliner Erklärung 2017 den Parteispitzen überreicht und zu denen intensive Gespräche geführt wurden. Jetzt setzen wir auf die handelnden AkteurInnen, die im Vorfeld der Bundestagswahl mehr Gleichstellung eingefordert hatten. Sie müssen Gleichstellung nun auch nach der Bundestagswahl im Koalitionsvertrag verankern. Die detaillierten Forderungen der Berliner Erklärung 2017 können Sie unserer Website entnehmen: https://www.berlinererklaerung.de/.

Das überfraktionelle Bündnis der Berliner Erklärung existiert seit 2011. Aktuell gehören ihm 17 Frauenverbände als Initiatorinnen an:
Business und Professional Women (BPW) Germany, 1.600 Mitglieder (Deutschland) 30.000 Mitglieder in 100 Ländern, Uta Zech, Präsidentin www.bpw-germany.de
Deutscher Ärztinnenbund e.V. (DÄB), 1.800 Mitglieder, Dr. Christiane Groß M.A., Präsidentin www.aerztinnenbund.de
Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV, 270 Mitglieder, Silvia Groppler, Vorsitzende www.davanwaeltinnen.de
Deutscher Frauenrat (DF), Dachverband von 60 Mitgliedsverbänden, in denen mehr als 12 Millionen Frauen organisiert sind. Mona Küppers,
Vorsitzende www.frauenrat.de
deutscher ingenieurinnenbund e.V. (dib), 400 Mitglieder, Sylvia Kegel, Vorstand www.dibev.de
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), 2.700 Mitglieder, Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin www.djb.de
Deutscher LandFrauenverband e.V. (dlv), 500.000 Mitglieder, Brigitte Scherb, Präsidentin www.landfrauen.info
EAF Berlin | Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft, 2.000 Unterstützer/innen, Dr. Helga Lukoschat, Vorsitzende www.eaf-berlin.de
European Women’s Management Development International Network e.V. (EWMD Deutschland), 470 Mitglieder in Deutschland; 900 Mitglieder europa- und
weltweit, Sieglinde Schneider, Past President www.ewmd.org
FidAR – Frauen in die Aufsichtsräte e.V., 730 Mitglieder, Monika Schulz-Strelow, Präsidentin www.fidar.de
Frauen im Management e.V. (FIM), 180 Mitglieder, Bärbel Jacob, Bundesvorstand www.fim.de
Journalistinnenbund e.V. (jb), 400 Mitglieder, Rebecca Beerheide, Vorsitzende www.journalistinnen.de
ProQuote Medien e.V., 200 Mitglieder, 5.000 Unterstützerinnen und Unterstützer, Maren Weber, Vorsitzende www.pro-quote.de
ProQuote Medizin, 700 unterstützende Unterschriften, davon 80 Professoren und Professorinnen, Prof. Dr. Gabriele Kaczmarczyk, Initiatorin pro-quote-medizin.de
ProQuote Regie e.V., 1000 Unterstützer*innen, Barbara Rohm, Vorsitzende www.proquote-regie.de
Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU), 1.800 Mitglieder und Interessentinnen, 16 Landesverbände, Stephanie Bschorr, Präsidentin www.vdu.de
Working Moms – Pro Kinder Pro Karriere e.V. (WM), 450 Mitglieder, Ina Steidl, Vorsitzende Verbandsvorstand www.workingmoms.de

Folgende Verbündete tragen die Forderungen der Berliner Erklärung 2017 mit:
BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen www.frauenbeauftragte.de
bukof – Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen www.bukof.de
Deutscher Akademikerinnenbund e.V. www.dab-ev.org
Fondsfrauen www.fondsfrauen.de
Frauen in der Immobilienwirtschaft www.immofrauen.de
Landesfrauenrat Berlin e.V. www.lfr-berlin.de
Landesfrauenrat Rheinland-Pfalz e.V. www.landesfrauenrat-rlp.de
Pro Quote Bühne e.V. www.proquote-buehne.de
Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. www.vamv.de
Verband berufstätiger Mütter (VBM) e.V.: www.vbm-online.de
Webgrrls.de www.webgrrls.de
Women in Film and Television Germany (WIFTG): www.wiftg.de
ZONTA www.zonta-berlin.de

Weitere Informationen: www.berlinererklaerung.de

Pressekontakt: Monika Schulz-Strelow, Präsidentin FidAR e.V., Tel: 030 887 14 47 16

Pressemitteilung vom 17. November 2017 als Download

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Weitere Bundesprogramme zur Förderung von Frauen in technischen Berufen
Nachhaltige Bundesprogramme mit spezifischen Angeboten für Mädchen und junge Frauen entlang der Bildungskette für MINT und digitale Technologien, damit sie als gleichberechtigte Gestalterinnen an digitalen und technischen Entwicklungen mitwirken können.

Schulfach Lebensökonomie
Darin sollen gesellschaftsrelevante und ökonomische Kenntnisse vermittelt werden, wie beispielsweise gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge, privates Finanzmanagement, verbraucherrechtliche Fragen, die Folgen von Berufswahl, Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in der Partnerschaft sowie die Auswirkungen des eigenen Handelns auf Umwelt, Klima und Ernährung.

  • Erhöhung der Partnermonate.
  • Familieneinkommen als Bemessungsgrundlage.
  • Familienarbeitszeit.
  • Einführung einer Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt in Anlehnung an den Mutterschutz.
  • Anpassung des Mutterschutzes für berufstätige Schwangere im Gesundheitswesen, damit sie qualifiziert in ihrem Beruf weiterarbeiten können.
  • die Ratifizierung der ILO Resolution 190;
  • die Reform des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) um bestehende Lücken, wie bei Studierenden, zu schließen;
  • die konsequente Anwendung vorhandener Regelungen wie der Beschwerdestellen in den Betrieben, die bekannter und wirksamer gemacht werden müssen.

Geschlechtergerechte Ausgestaltung der Digitalisierung
Die Voraussetzung um die Chancen der Digitalisierung nutzen zu können, ist der Zugang zu Hard- und Software sowie zu schnellem Internet. Es sollen gesetzliche Regelungen für Erklärbarkeit und Überprüfung von diskriminierungsfreien Algorithmen und KI-Anwendungen geschaffen werden. (z.B. Personalgewinnung und -entwicklung, Arbeitsplatzbewertung, Kredit-vergaben).

  • insbesondere durch Jobsharing in Führungspositionen.
  • Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruch für Kita und Grundschule.
  • Umsetzung der Rechte zum Schutz von Eltern.
  • Flexibilisierung und Individualisierung von Arbeitsmodellen, familien-bewusste Führung, etc.
  • Strikte Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in Kliniken (ggf. Sanktionen).
  • Vereinfachung des Verfahrens im Entgelttransparenzgesetz, damit die zu erlangenden Informationen aussagekräftiger werden;
  • Konkretisierung der Verpflichtung zur Durchführung zertifizierter, umfassender Prüfverfahren zur Entgeltanalyse;
  • wirksame Sanktionen für Unternehmen, die die Prüfung und Erfüllung der Berichtspflicht unterlassen.
  • Die priorisierte staatliche Unterstützung medizinischer Forschungsvorhaben mit klarem Genderbezug (bereits in der Grundlagenforschung) sowie die verbindliche Verankerung geschlechtsspezifischer Medizin in der Lehre aller medizinischen Fächer der Approbationsordnung.
  • Genderspezifische Berichterstattung im öffentlichen Gesundheitswesen durch relevante Institutionen (z.B. RKI).

Stufenplan zur Herstellung von Parität in Vorständen und Aufsichtsräten privater und öffentlicher (mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes) Unternehmen, sowie Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts:

UnternehmensartAufsichts-/ VerwaltungsratVorstand / Geschäftsführung
Börsennotiert und voll mitbestimmtMind. 40% bei Neubesetzungen
Ab 2026 Parität
Ab 2026 mind. 40%
Ab 2030 Parität
Börsennotiert oder mitbestimmt sowie die zusätzlichen UnternehmensformenMind. 30% bei Neubesetzungen
Ab 2026 mind. 40%,
Ab 2030 Parität
Vorstand >3 P, mind. 1 Frau Vorstand >5 P, mind. 33%
Ab 2026 mind. 40%
Ab 2030 Parität
Bundesunternehmen (Mehrheitsbeteiligungen) Körperschaften/Anstalten des öffentlichen RechtsAb 2026 ParitätMind. 40% bei Neubesetzungen
Ab 2030 Parität