Gleiche Bezahlung und gleiche Bedingungen in der Arbeitswelt

Entgelttransparenz sowie gleiche und gleichwertige Bezahlung

  • Konsequente Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Dazu gehört u.a.: Verpflichtung der Unternehmen, diskriminierungsfreie Gehaltsstrukturen transparent nachzuweisen, aktiv bei ungerechtfertigten Entgeltunterschieden vorzugehen, ein Verbandsklagerecht, eine mind. dreijährige Verjährungsfrist sowie wirksame Sanktionen. Erforderlich ist eine zumutbare, bürokratiearme Umsetzung.
  • Aufwertung und bessere Bezahlung der hauptsächlich von Frauen ausgeübten Berufe, insbesondere in Erziehung und Pflege.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Einführung eines Haushaltsscheckverfahrens nach belgischem Vorbild, um haushaltsnahe Dienstleistungen auch für Menschen mit Unterstützungsbedarf bezahlbar zu machen. Staatliche Zuschüsse, wie die Gutscheine in Belgien, unterstützen legale Beschäftigungsverhältnisse und stabilisieren die Sozialversicherungssysteme.

Steuer- und Sozialrecht

  • Überführung des Ehegattensplittings hin zu einem Realsplitting mit Bestandsschutz für bereits geschlossene Ehen.
  • Umgehende Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V zugunsten des Faktor-verfahrens.

Bessere Vereinbarkeit im Erwerbsleben

  • Reform von Elterngeld und Elternzeit mit dem Ziel einer fairen 50:50 Teilung der Elternzeiten zwischen den Partner*innen.
  • Solidarische Finanzierung des Mutterschutzes für Selbständige und Freiberufliche, z. B. über die U2-Umlage, an der sich alle Selbstständigen (Männer und Frauen gleichermaßen) beteiligen.
  • Beschleunigung des flächendeckenden Ausbaus bezahlbarer und qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung auch in den Randzeiten.

 Bildung und Digitalisierung

  • Ein Bundesprogramm zur Einführung eines Schulfachs Lebensökonomie (Vermittlung von Kenntnissen u.a. zu gesamtwirtschaftlichen Zusammenhängen, finanzieller Vorsorge, Folgen von Berufswahl).
  • Die bundesweite Einführung des Schulfachs Informatik mit verpflichtenden Inhalten zu Programmierung und Coding sowie spezifische Angebote für Mädchen zu MINT und Digitalisierung.
  • Die Schaffung gesetzlicher Regelungen für die Nachvollziehbarkeit und Überprüfung von diskriminierungsfreien Algorithmen und KI-Anwendungen (z. B. Kreditvergaben, Personalgewinnung, Arbeitsplatzbewertung).

Start-Ups und Gründerinnen

  • Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zu Kapital für frauengeführte Start-Ups und Unternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase durch:
    • Eine Mindestquote von 30 % für die leitenden Positionen im Investment-Team öffentlicher Venture Capital-Gesellschaften (VC).
    • Einen separaten staatlichen Fonds für Gründerinnen sowie eine Gründerinnen-quote bei staatlichen Fördermitteln.

Die Forderungen der Berliner Erklärung als Download

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Weitere Bundesprogramme zur Förderung von Frauen in technischen Berufen
Nachhaltige Bundesprogramme mit spezifischen Angeboten für Mädchen und junge Frauen entlang der Bildungskette für MINT und digitale Technologien, damit sie als gleichberechtigte Gestalterinnen an digitalen und technischen Entwicklungen mitwirken können.

Schulfach Lebensökonomie
Darin sollen gesellschaftsrelevante und ökonomische Kenntnisse vermittelt werden, wie beispielsweise gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge, privates Finanzmanagement, verbraucherrechtliche Fragen, die Folgen von Berufswahl, Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in der Partnerschaft sowie die Auswirkungen des eigenen Handelns auf Umwelt, Klima und Ernährung.

  • Erhöhung der Partnermonate.
  • Familieneinkommen als Bemessungsgrundlage.
  • Familienarbeitszeit.
  • Einführung einer Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt in Anlehnung an den Mutterschutz.
  • Anpassung des Mutterschutzes für berufstätige Schwangere im Gesundheitswesen, damit sie qualifiziert in ihrem Beruf weiterarbeiten können.
  • die Ratifizierung der ILO Resolution 190;
  • die Reform des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) um bestehende Lücken, wie bei Studierenden, zu schließen;
  • die konsequente Anwendung vorhandener Regelungen wie der Beschwerdestellen in den Betrieben, die bekannter und wirksamer gemacht werden müssen.

Geschlechtergerechte Ausgestaltung der Digitalisierung
Die Voraussetzung um die Chancen der Digitalisierung nutzen zu können, ist der Zugang zu Hard- und Software sowie zu schnellem Internet. Es sollen gesetzliche Regelungen für Erklärbarkeit und Überprüfung von diskriminierungsfreien Algorithmen und KI-Anwendungen geschaffen werden. (z.B. Personalgewinnung und -entwicklung, Arbeitsplatzbewertung, Kredit-vergaben).

  • insbesondere durch Jobsharing in Führungspositionen.
  • Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruch für Kita und Grundschule.
  • Umsetzung der Rechte zum Schutz von Eltern.
  • Flexibilisierung und Individualisierung von Arbeitsmodellen, familien-bewusste Führung, etc.
  • Strikte Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in Kliniken (ggf. Sanktionen).
  • Vereinfachung des Verfahrens im Entgelttransparenzgesetz, damit die zu erlangenden Informationen aussagekräftiger werden;
  • Konkretisierung der Verpflichtung zur Durchführung zertifizierter, umfassender Prüfverfahren zur Entgeltanalyse;
  • wirksame Sanktionen für Unternehmen, die die Prüfung und Erfüllung der Berichtspflicht unterlassen.
  • Die priorisierte staatliche Unterstützung medizinischer Forschungsvorhaben mit klarem Genderbezug (bereits in der Grundlagenforschung) sowie die verbindliche Verankerung geschlechtsspezifischer Medizin in der Lehre aller medizinischen Fächer der Approbationsordnung.
  • Genderspezifische Berichterstattung im öffentlichen Gesundheitswesen durch relevante Institutionen (z.B. RKI).

Stufenplan zur Herstellung von Parität in Vorständen und Aufsichtsräten privater und öffentlicher (mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes) Unternehmen, sowie Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts:

UnternehmensartAufsichts-/ VerwaltungsratVorstand / Geschäftsführung
Börsennotiert und voll mitbestimmtMind. 40% bei Neubesetzungen
Ab 2026 Parität
Ab 2026 mind. 40%
Ab 2030 Parität
Börsennotiert oder mitbestimmt sowie die zusätzlichen UnternehmensformenMind. 30% bei Neubesetzungen
Ab 2026 mind. 40%,
Ab 2030 Parität
Vorstand >3 P, mind. 1 Frau Vorstand >5 P, mind. 33%
Ab 2026 mind. 40%
Ab 2030 Parität
Bundesunternehmen (Mehrheitsbeteiligungen) Körperschaften/Anstalten des öffentlichen RechtsAb 2026 ParitätMind. 40% bei Neubesetzungen
Ab 2030 Parität