Gleiche Bezahlung und gleiche Bedingungen in der Arbeitswelt

Der Gender Pay Gap ist seit 2018 von 20 Prozent um nur zwei Prozentpunkte auf 18 Prozent gesunken. Damit liegt Deutschland auf einem der hinteren Plätze in der EU. Die Ursachen sind analysiert und bekannt: Frauen fehlen in bestimmten Berufen, Branchen und auf den höheren Stufen der Karriereleiter; sie unterbrechen oder reduzieren ihre Erwerbstätigkeit familienbedingt durch z.B. Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen häufiger und länger als Männer (Teilzeitfalle); mehrheitlich von Frauen ausgeübte Berufe sind unterbewertet und unterbezahlt; in vielen Betrieben gibt es keine transparenten Entgeltstrukturen. Rollenstereotype beeinflussen nach wie vor die Berufswahl; zudem werden beim Berufszugang und der Bezahlung Frauen durch strukturelle Rassismen, Alter und andere diskriminierende Merkmale benachteiligt. Das Steuer- und Abgabensystem ist noch immer auf die Einverdiener-Ehe ausgerichtet. Mit Blick auf die Risiken von Altersarmut, müssen Frauen dabei unterstützt werden, sich finanziell selbständig abzusichern.         
Auch die zunehmende Digitalisierung der Berufsbilder erfordert ein Umdenken, denn sie wird unseren Arbeitsalltag sowie die gesellschaftlichen Verhältnisse gravierend verändern. Das Potenzial von Frauen als Gründerinnen muss besser ausgeschöpft werden, Gründerinnen brauchen den gleichen Zugang zu Wagniskapital wie Gründer.

Deshalb fordern wir weitergehende gesetzliche Regelungen und Maßnahmen:

Entgelttransparenz sowie gleiche und gleichwertige Bezahlung

  • Ein wirksames Entgelttransparenzgesetz und die Einführung eines Verbandsklagerechts, damit alle Betroffene zu ihrem Recht kommen.
  • Aufwertung und bessere Bezahlung der hauptsächlich von Frauen ausgeübten Berufe in Pflege und Erziehung; Abschaffung des Schulgeldes und Einführung einer Ausbildungsvergütung in allen Sozial- und Gesundheitsberufen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Reform der Haushaltsnahen Dienstleistungen; sie müssen legal, sozial abgesichert und auch für Menschen mit geringen Einkommen bezahlbar sein. Staatliche Zuschüsse, wie die Gutscheine in Belgien, unterstützen legale Beschäftigungsverhältnisse und stabilisieren die Sozialversicherungssysteme.

Steuer- und Sozialrecht

  • Abschaffung des Ehegattensplittings in seiner jetzigen Form mit angemessenen Übergangsregelungen;
  • im ersten Schritt Abschaffung der Lohnsteuerklasse V.
  • Eine neue geschlechtergerechte Berechnungsgrundlage für alle Lohnersatzleistungen.
  • Bis zur Einführung der Kostenfreiheit bei der Kinderbetreuung die vollständige Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten von der Einkommenssteuer.

Arbeitsrecht, Arbeitszeiten und Vereinbarkeit

  • Die Intensivierung der Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege für Mütter und Väter.
  • Erleichterung der Rückkehrmöglichkeiten für Teilzeitbeschäftigte zur vorherigen Arbeitszeit, insbesondere bei pandemiebedingter Reduzierung.
  • Weitere Anreize für eine faire 50:50 Teilung der Elternzeiten zwischen den Partner*innen beim Elterngeld.

Selbständige, Freiberuflerinnen und kurzfristig Beschäftigte

  • Geeignete Maßnahmen zur Einhaltung sozialer Arbeitsstandards im gesamten Kultur- und Medienbetrieb und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere für Alleinerziehende.
  • Verbesserungen beim Zugang zum Mutterschutz sowie Anpassung und Vereinfachung von Elterngeld.

Bildung und Digitalisierung

Start-Ups und Gründerinnen

  • Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zu Kapital für frauengeführte Start-Ups und Unternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase.
  • Eine Mindestquote von 30% für die leitenden Positionen im Investment-Team öffentlicher Venture Capital-Gesellschaften (VC).
  • Einen separaten staatlichen Fonds für Gründerinnen und eine Gründerinnenquote bei staatlichen Fördermitteln.
  • Wirksames Commitment privatwirtschaftlicher VCs zu einem Reporting des Frauenanteils im eigenen Investment-Team und in den Portfoliounternehmen.

Die Forderungen der Berliner Erklärung als Download

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Weitere Bundesprogramme zur Förderung von Frauen in technischen Berufen
Nachhaltige Bundesprogramme mit spezifischen Angeboten für Mädchen und junge Frauen entlang der Bildungskette für MINT und digitale Technologien, damit sie als gleichberechtigte Gestalterinnen an digitalen und technischen Entwicklungen mitwirken können.

Schulfach Lebensökonomie
Darin sollen gesellschaftsrelevante und ökonomische Kenntnisse vermittelt werden, wie beispielsweise gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge, privates Finanzmanagement, verbraucherrechtliche Fragen, die Folgen von Berufswahl, Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in der Partnerschaft sowie die Auswirkungen des eigenen Handelns auf Umwelt, Klima und Ernährung.

  • Erhöhung der Partnermonate.
  • Familieneinkommen als Bemessungsgrundlage.
  • Familienarbeitszeit.
  • Einführung einer Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt in Anlehnung an den Mutterschutz.
  • Anpassung des Mutterschutzes für berufstätige Schwangere im Gesundheitswesen, damit sie qualifiziert in ihrem Beruf weiterarbeiten können.
  • die Ratifizierung der ILO Resolution 190;
  • die Reform des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) um bestehende Lücken, wie bei Studierenden, zu schließen;
  • die konsequente Anwendung vorhandener Regelungen wie der Beschwerdestellen in den Betrieben, die bekannter und wirksamer gemacht werden müssen.

Geschlechtergerechte Ausgestaltung der Digitalisierung
Die Voraussetzung um die Chancen der Digitalisierung nutzen zu können, ist der Zugang zu Hard- und Software sowie zu schnellem Internet. Es sollen gesetzliche Regelungen für Erklärbarkeit und Überprüfung von diskriminierungsfreien Algorithmen und KI-Anwendungen geschaffen werden. (z.B. Personalgewinnung und -entwicklung, Arbeitsplatzbewertung, Kredit-vergaben).

  • insbesondere durch Jobsharing in Führungspositionen.
  • Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruch für Kita und Grundschule.
  • Umsetzung der Rechte zum Schutz von Eltern.
  • Flexibilisierung und Individualisierung von Arbeitsmodellen, familien-bewusste Führung, etc.
  • Strikte Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in Kliniken (ggf. Sanktionen).
  • Vereinfachung des Verfahrens im Entgelttransparenzgesetz, damit die zu erlangenden Informationen aussagekräftiger werden;
  • Konkretisierung der Verpflichtung zur Durchführung zertifizierter, umfassender Prüfverfahren zur Entgeltanalyse;
  • wirksame Sanktionen für Unternehmen, die die Prüfung und Erfüllung der Berichtspflicht unterlassen.
  • Die priorisierte staatliche Unterstützung medizinischer Forschungsvorhaben mit klarem Genderbezug (bereits in der Grundlagenforschung) sowie die verbindliche Verankerung geschlechtsspezifischer Medizin in der Lehre aller medizinischen Fächer der Approbationsordnung.
  • Genderspezifische Berichterstattung im öffentlichen Gesundheitswesen durch relevante Institutionen (z.B. RKI).

Stufenplan zur Herstellung von Parität in Vorständen und Aufsichtsräten privater und öffentlicher (mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes) Unternehmen, sowie Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts:

UnternehmensartAufsichts-/ VerwaltungsratVorstand / Geschäftsführung
Börsennotiert und voll mitbestimmtMind. 40% bei Neubesetzungen
Ab 2026 Parität
Ab 2026 mind. 40%
Ab 2030 Parität
Börsennotiert oder mitbestimmt sowie die zusätzlichen UnternehmensformenMind. 30% bei Neubesetzungen
Ab 2026 mind. 40%,
Ab 2030 Parität
Vorstand >3 P, mind. 1 Frau Vorstand >5 P, mind. 33%
Ab 2026 mind. 40%
Ab 2030 Parität
Bundesunternehmen (Mehrheitsbeteiligungen) Körperschaften/Anstalten des öffentlichen RechtsAb 2026 ParitätMind. 40% bei Neubesetzungen
Ab 2030 Parität