Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern – dieser Anspruch des Grund-gesetzes ist immer noch nicht eingelöst. Noch immer versäumt es der Staat, ausreichend auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Die digitale Transformation eröffnet Chancen, aber es drohen auch Diskriminierungen. Bereits im Verlauf der Corona Krise gab es in vielen Bereichen Rückschritte bezüglich gleicher Teilhabe. Frauen sind weniger sichtbar und erfahren die Zunahme von Hass und Gewalt.

Wir – die 21 Verbände der Berliner Erklärung – repräsentieren mit unseren Vertreterinnen und Verbündeten aus sehr unterschiedlichen Berufs- und Tätigkeitsfeldern Frauen in all ihrer Vielfalt. Bei der letzten Bundestagswahl waren wir sehr erfolgreich, Gleichstellung bundesweit voranzubringen.

Doch es ist Zeit für mehr. Parität. Ohne Ausnahmen!

Anlässlich der Bundestagswahl 2021 ist unsere 1. zentrale Forderung:

Parität in allen gesellschaftlichen Bereichen

Mit einem Stufenplan für Parität wird in allen unten aufgeführten Bereichen der Gender-Gap bis 2030 geschlossen.

Deshalb fordern wir:

Für die Privatwirtschaft

  • Erweiterung der festen Frauenquote in Aufsichtsräten und Einführung einer Vorstandsquote auf alle börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen, unter Einschluss aller Unternehmensrechtsformen (SE, Ltd & Co KG).
  • Bei Bildung von Ausschüssen des Aufsichtsrates muss das Geschlechterverhältnis die Zusammensetzung des Aufsichtsrates widerspiegeln.
  • Abschaffung der Zielgröße Null für Vorstände und für die obersten zwei Managementebenen.
  • Die konsequente Anwendung bestehender Sanktionen, sowie Festlegung von Sanktionen bei Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot.

Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes, wesentliche Gremien des Bundes und die Bundesverwaltung

  • Umsetzung des Ziels der Paritätischen Besetzung in allen Ebenen der Bundesverwaltung und den Gremien des Bundes.
  • Die Anwendung des Bundesgleichstellungsgesetzes auf alle Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes.
  • Stufenplan für Parität in Aufsichtsräten und Vorständen/ Geschäftsführungen von Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes in Körperschaften/ Anstalten des öffentlichen Rechts wie den Sozialversicherungsträgern oder Körperschaften auf Bundesebene sowie deren Aufsichtsgremien.
  • Einführung eines Transparenzregisters für öffentliche Unternehmen, wesentliche Gremien und Körperschaften/ Anstalten des öffentlichen Rechts bis 2023.

Für Kultur und Medien

  • Die paritätische Besetzung aller Leitungsebenen der vom Bund (mit)finanzierten Kulturbetriebe (Theater, Oper, Orchester, Museum, Festivals etc.), sowie die paritätische Verteilung der jeweiligen künstlerischen Etats.
  • Die Koppelung der Kulturförderung des Bundes an Gleichstellungs- und Diversitätspläne.
  • Die paritätische Vergabe aller Fördermittel im Einflussbereich des Bundes (wie z.B. Beauftragte des Bundes für Kultur und Medien BKM, Filmförderungsanstalt FFA und Deutscher Filmförderfonds DFFF) unter Berücksichtigung von Diversität.
  • Ein Bundesprogramm zur Entwicklung von Diversitätsstandards für kreative Schlüsselpositionen und für die Vergaben von Auftragsproduktionen bei allen TV- und Radiosendern und Produktionsgesellschaften.

Für Wissenschaft, Forschung und Medizin

  • Eine paritätische Besetzung der Lehrstühle und der Gremien im Einflussbereich des Bundes und die paritätische Besetzung der Leitungspositionen in der Hochschulverwaltung durch konsequente Koppelung der Forschungsförderung des Bundes an Frauenförderung.
  • Parität in den Spitzenpositionen aller klinischen Fächer an Universitätskliniken und allen anderen Krankenhäusern bis 2030, ggf. auch durch Ausschreibung als Topsharing.
  • Stärkung der Gendermedizin durch Forschungsförderung des Bundes.

Für Justiz und Recht

  • Die paritätische Besetzung aller Bundesgerichte und Berufungsgremien.
  • Parität in allen Besoldungs- und Vergütungsgruppen.

Für Politik und Parlamente

  • ein verfassungskonformes Paritätsgesetz, das Parität bei Listen- und Direktmandaten sicherstellt, sowie flankierende Maßnahmen zur Förderung der politischen Partizipation von Frauen in all ihrer Vielfalt.
  • Parität bei der Besetzung von politischen Beratungs- und Entscheidungsgremien, Kommissionen, Anhörungen oder Regierungsdelegationen.

Die Forderungen der Berliner Erklärung als Download

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Weitere Bundesprogramme zur Förderung von Frauen in technischen Berufen
Nachhaltige Bundesprogramme mit spezifischen Angeboten für Mädchen und junge Frauen entlang der Bildungskette für MINT und digitale Technologien, damit sie als gleichberechtigte Gestalterinnen an digitalen und technischen Entwicklungen mitwirken können.

Schulfach Lebensökonomie
Darin sollen gesellschaftsrelevante und ökonomische Kenntnisse vermittelt werden, wie beispielsweise gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge, privates Finanzmanagement, verbraucherrechtliche Fragen, die Folgen von Berufswahl, Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in der Partnerschaft sowie die Auswirkungen des eigenen Handelns auf Umwelt, Klima und Ernährung.

  • Erhöhung der Partnermonate.
  • Familieneinkommen als Bemessungsgrundlage.
  • Familienarbeitszeit.
  • Einführung einer Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt in Anlehnung an den Mutterschutz.
  • Anpassung des Mutterschutzes für berufstätige Schwangere im Gesundheitswesen, damit sie qualifiziert in ihrem Beruf weiterarbeiten können.
  • die Ratifizierung der ILO Resolution 190;
  • die Reform des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) um bestehende Lücken, wie bei Studierenden, zu schließen;
  • die konsequente Anwendung vorhandener Regelungen wie der Beschwerdestellen in den Betrieben, die bekannter und wirksamer gemacht werden müssen.

Geschlechtergerechte Ausgestaltung der Digitalisierung
Die Voraussetzung um die Chancen der Digitalisierung nutzen zu können, ist der Zugang zu Hard- und Software sowie zu schnellem Internet. Es sollen gesetzliche Regelungen für Erklärbarkeit und Überprüfung von diskriminierungsfreien Algorithmen und KI-Anwendungen geschaffen werden. (z.B. Personalgewinnung und -entwicklung, Arbeitsplatzbewertung, Kredit-vergaben).

  • insbesondere durch Jobsharing in Führungspositionen.
  • Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruch für Kita und Grundschule.
  • Umsetzung der Rechte zum Schutz von Eltern.
  • Flexibilisierung und Individualisierung von Arbeitsmodellen, familien-bewusste Führung, etc.
  • Strikte Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in Kliniken (ggf. Sanktionen).
  • Vereinfachung des Verfahrens im Entgelttransparenzgesetz, damit die zu erlangenden Informationen aussagekräftiger werden;
  • Konkretisierung der Verpflichtung zur Durchführung zertifizierter, umfassender Prüfverfahren zur Entgeltanalyse;
  • wirksame Sanktionen für Unternehmen, die die Prüfung und Erfüllung der Berichtspflicht unterlassen.
  • Die priorisierte staatliche Unterstützung medizinischer Forschungsvorhaben mit klarem Genderbezug (bereits in der Grundlagenforschung) sowie die verbindliche Verankerung geschlechtsspezifischer Medizin in der Lehre aller medizinischen Fächer der Approbationsordnung.
  • Genderspezifische Berichterstattung im öffentlichen Gesundheitswesen durch relevante Institutionen (z.B. RKI).

Stufenplan zur Herstellung von Parität in Vorständen und Aufsichtsräten privater und öffentlicher (mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes) Unternehmen, sowie Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts:

UnternehmensartAufsichts-/ VerwaltungsratVorstand / Geschäftsführung
Börsennotiert und voll mitbestimmtMind. 40% bei Neubesetzungen
Ab 2026 Parität
Ab 2026 mind. 40%
Ab 2030 Parität
Börsennotiert oder mitbestimmt sowie die zusätzlichen UnternehmensformenMind. 30% bei Neubesetzungen
Ab 2026 mind. 40%,
Ab 2030 Parität
Vorstand >3 P, mind. 1 Frau Vorstand >5 P, mind. 33%
Ab 2026 mind. 40%
Ab 2030 Parität
Bundesunternehmen (Mehrheitsbeteiligungen) Körperschaften/Anstalten des öffentlichen RechtsAb 2026 ParitätMind. 40% bei Neubesetzungen
Ab 2030 Parität