Gleichstellung als Leitprinzip in allen Politikfeldern

Um die Pandemiefolgen zu bekämpfen, werden sowohl national als auch international Finanzmittel in nie da gewesenem Ausmaß bereitgestellt. Gleichzeitig sind Frauen besonders nachhaltig von der Pandemie betroffen. Eine umfassend fundierte Folgenabschätzung von technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Trends auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft wird vor diesem Hintergrund umso bedeutsamer.    
Dabei gilt es, Frauen in ihren jeweiligen Lebenssituationen und den damit verbundenen diversen strukturellen, individuellen und sozialen Erfahrungen gerecht zu werden.

Deshalb fordern wir:

Bundesstiftung und Gleichstellungsstrategie

  • Den Ausbau und die bedarfsgerechte Finanzierung der Bundesstiftung Gleichstellung sowie eine gesetzliche Grundlage für die Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung und einen nationalen Aktionsplan zur Verwirklichung der Gleichstellung in allen Bereichen bis 2030. Dieser Aktionsplan muss einem permanenten Monitoring unterworfen werden und bei Bedarf um weitere Maßnahmen ergänzt werden.

Gleichstellung als Leitprinzip in allen Ressorts und Politikfeldern

  • Die paritätische Besetzung aller Entscheidungs- und Vorbereitungsgremien für Maßnahmen zur Bekämpfung der Folgen der Pandemie.
  • Eine Wirkungsanalyse (positive Wirkung auf Gleichstellung von Frauen und Männern unter Berücksichtigung einer intersektionalen Perspektive) bereits bei der Vorbereitung von Maßnahmen, Gesetzen und Finanzmitteln.
  • Die Einführung von Gender Budgeting im Bundeshaushalt.
  • Die Koppelung öffentlicher Vergaben und Fördermittel an die Beseitigung bestehender Benachteiligungen und die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit.

Die Forderungen der Berliner Erklärung als Download

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Weitere Bundesprogramme zur Förderung von Frauen in technischen Berufen
Nachhaltige Bundesprogramme mit spezifischen Angeboten für Mädchen und junge Frauen entlang der Bildungskette für MINT und digitale Technologien, damit sie als gleichberechtigte Gestalterinnen an digitalen und technischen Entwicklungen mitwirken können.

Schulfach Lebensökonomie
Darin sollen gesellschaftsrelevante und ökonomische Kenntnisse vermittelt werden, wie beispielsweise gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge, privates Finanzmanagement, verbraucherrechtliche Fragen, die Folgen von Berufswahl, Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in der Partnerschaft sowie die Auswirkungen des eigenen Handelns auf Umwelt, Klima und Ernährung.

  • Erhöhung der Partnermonate.
  • Familieneinkommen als Bemessungsgrundlage.
  • Familienarbeitszeit.
  • Einführung einer Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt in Anlehnung an den Mutterschutz.
  • Anpassung des Mutterschutzes für berufstätige Schwangere im Gesundheitswesen, damit sie qualifiziert in ihrem Beruf weiterarbeiten können.
  • die Ratifizierung der ILO Resolution 190;
  • die Reform des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) um bestehende Lücken, wie bei Studierenden, zu schließen;
  • die konsequente Anwendung vorhandener Regelungen wie der Beschwerdestellen in den Betrieben, die bekannter und wirksamer gemacht werden müssen.

Geschlechtergerechte Ausgestaltung der Digitalisierung
Die Voraussetzung um die Chancen der Digitalisierung nutzen zu können, ist der Zugang zu Hard- und Software sowie zu schnellem Internet. Es sollen gesetzliche Regelungen für Erklärbarkeit und Überprüfung von diskriminierungsfreien Algorithmen und KI-Anwendungen geschaffen werden. (z.B. Personalgewinnung und -entwicklung, Arbeitsplatzbewertung, Kredit-vergaben).

  • insbesondere durch Jobsharing in Führungspositionen.
  • Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruch für Kita und Grundschule.
  • Umsetzung der Rechte zum Schutz von Eltern.
  • Flexibilisierung und Individualisierung von Arbeitsmodellen, familien-bewusste Führung, etc.
  • Strikte Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in Kliniken (ggf. Sanktionen).
  • Vereinfachung des Verfahrens im Entgelttransparenzgesetz, damit die zu erlangenden Informationen aussagekräftiger werden;
  • Konkretisierung der Verpflichtung zur Durchführung zertifizierter, umfassender Prüfverfahren zur Entgeltanalyse;
  • wirksame Sanktionen für Unternehmen, die die Prüfung und Erfüllung der Berichtspflicht unterlassen.
  • Die priorisierte staatliche Unterstützung medizinischer Forschungsvorhaben mit klarem Genderbezug (bereits in der Grundlagenforschung) sowie die verbindliche Verankerung geschlechtsspezifischer Medizin in der Lehre aller medizinischen Fächer der Approbationsordnung.
  • Genderspezifische Berichterstattung im öffentlichen Gesundheitswesen durch relevante Institutionen (z.B. RKI).

Stufenplan zur Herstellung von Parität in Vorständen und Aufsichtsräten privater und öffentlicher (mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes) Unternehmen, sowie Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts:

UnternehmensartAufsichts-/ VerwaltungsratVorstand / Geschäftsführung
Börsennotiert und voll mitbestimmtMind. 40% bei Neubesetzungen
Ab 2026 Parität
Ab 2026 mind. 40%
Ab 2030 Parität
Börsennotiert oder mitbestimmt sowie die zusätzlichen UnternehmensformenMind. 30% bei Neubesetzungen
Ab 2026 mind. 40%,
Ab 2030 Parität
Vorstand >3 P, mind. 1 Frau Vorstand >5 P, mind. 33%
Ab 2026 mind. 40%
Ab 2030 Parität
Bundesunternehmen (Mehrheitsbeteiligungen) Körperschaften/Anstalten des öffentlichen RechtsAb 2026 ParitätMind. 40% bei Neubesetzungen
Ab 2030 Parität