Für alle Frauen ein Leben frei von Gewalt

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen und eine massive Menschenrechtsverletzung. Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie Femizide sind Ausdruck eines Macht-Ungleichgewichtes zwischen den Geschlechtern und des fehlenden Respekts. Antifeminismus und Frauenhass dienen auch als Rekrutierungsstrategie bei der Radikalisierung junger Männer. 
Frauen erleben strukturelle und psychische Gewalt und Mehrfachdiskriminierung in Form von Rassismus, Behindertenfeindlichkeit, Homo- oder Trans*feindlichkeit, im Netz, auf der Straße, aber auch in Behörden und Institutionen. Die Gewaltspirale endet mit körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt bis hin zum Tod. Gewalt findet überall statt: am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit oder den eigenen vier Wänden. Sie ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und bedarf eines abgestimmten Vorgehens auf allen Ebenen.

Deshalb fordern wir:

Prävention und Schutz vor Gewalt

  • Ein Bundesprogramm zur Gewaltprävention.
  • Die vollständige Umsetzung der Istanbul Konvention, einschließlich der Rücknahme aller Vorbehalte.
  • Mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe den Zugang zum Hilfesystem und ein bedarfsgerechtes Hilfsangebot sicherzustellen.
  • Umfassender Schutz vor sexueller Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz.
  • Im Zuständigkeitsbereich des Bundes die Vergabe öffentlicher Gelder im Bereich Kultur und Medien, an die Durchführung geeigneter Präventionsmaß-nahmen gegen sexuelle Belästigung und Gewalt zu knüpfen.
  • Femizide verhindern und effektiv bestrafen.
  • Frauenfeindliche Gewalt und Frauenhass als eigene Kategorie in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu führen; sowie Ermittlungsbehörden in diesem Bereich zu schulen und zu sensibilisieren.
  • „Catcalling“, verbale sexuelle Belästigung und andere Formen von aufgedrängter Sexualität, verhindern und bestehende Strafbarkeitslücken schließen.
  • Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen im Internet, in den Sozialen Medien und in Messenger Diensten wirksam zu bekämpfen. Sowie Schulungen für Richter*innen, Staatsanwaltschaften und Polizei zum Thema digitale Gewalt und ihre Folgen flächendeckend etablieren.

Die Forderungen der Berliner Erklärung als Download

Nach oben scrollen

Weitere Bundesprogramme zur Förderung von Frauen in technischen Berufen
Nachhaltige Bundesprogramme mit spezifischen Angeboten für Mädchen und junge Frauen entlang der Bildungskette für MINT und digitale Technologien, damit sie als gleichberechtigte Gestalterinnen an digitalen und technischen Entwicklungen mitwirken können.

Schulfach Lebensökonomie
Darin sollen gesellschaftsrelevante und ökonomische Kenntnisse vermittelt werden, wie beispielsweise gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge, privates Finanzmanagement, verbraucherrechtliche Fragen, die Folgen von Berufswahl, Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in der Partnerschaft sowie die Auswirkungen des eigenen Handelns auf Umwelt, Klima und Ernährung.

  • Erhöhung der Partnermonate.
  • Familieneinkommen als Bemessungsgrundlage.
  • Familienarbeitszeit.
  • Einführung einer Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt in Anlehnung an den Mutterschutz.
  • Anpassung des Mutterschutzes für berufstätige Schwangere im Gesundheitswesen, damit sie qualifiziert in ihrem Beruf weiterarbeiten können.
  • die Ratifizierung der ILO Resolution 190;
  • die Reform des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) um bestehende Lücken, wie bei Studierenden, zu schließen;
  • die konsequente Anwendung vorhandener Regelungen wie der Beschwerdestellen in den Betrieben, die bekannter und wirksamer gemacht werden müssen.

Geschlechtergerechte Ausgestaltung der Digitalisierung
Die Voraussetzung um die Chancen der Digitalisierung nutzen zu können, ist der Zugang zu Hard- und Software sowie zu schnellem Internet. Es sollen gesetzliche Regelungen für Erklärbarkeit und Überprüfung von diskriminierungsfreien Algorithmen und KI-Anwendungen geschaffen werden. (z.B. Personalgewinnung und -entwicklung, Arbeitsplatzbewertung, Kredit-vergaben).

  • insbesondere durch Jobsharing in Führungspositionen.
  • Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruch für Kita und Grundschule.
  • Umsetzung der Rechte zum Schutz von Eltern.
  • Flexibilisierung und Individualisierung von Arbeitsmodellen, familien-bewusste Führung, etc.
  • Strikte Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in Kliniken (ggf. Sanktionen).
  • Vereinfachung des Verfahrens im Entgelttransparenzgesetz, damit die zu erlangenden Informationen aussagekräftiger werden;
  • Konkretisierung der Verpflichtung zur Durchführung zertifizierter, umfassender Prüfverfahren zur Entgeltanalyse;
  • wirksame Sanktionen für Unternehmen, die die Prüfung und Erfüllung der Berichtspflicht unterlassen.
  • Die priorisierte staatliche Unterstützung medizinischer Forschungsvorhaben mit klarem Genderbezug (bereits in der Grundlagenforschung) sowie die verbindliche Verankerung geschlechtsspezifischer Medizin in der Lehre aller medizinischen Fächer der Approbationsordnung.
  • Genderspezifische Berichterstattung im öffentlichen Gesundheitswesen durch relevante Institutionen (z.B. RKI).

Stufenplan zur Herstellung von Parität in Vorständen und Aufsichtsräten privater und öffentlicher (mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes) Unternehmen, sowie Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts:

UnternehmensartAufsichts-/ VerwaltungsratVorstand / Geschäftsführung
Börsennotiert und voll mitbestimmtMind. 40% bei Neubesetzungen
Ab 2026 Parität
Ab 2026 mind. 40%
Ab 2030 Parität
Börsennotiert oder mitbestimmt sowie die zusätzlichen UnternehmensformenMind. 30% bei Neubesetzungen
Ab 2026 mind. 40%,
Ab 2030 Parität
Vorstand >3 P, mind. 1 Frau Vorstand >5 P, mind. 33%
Ab 2026 mind. 40%
Ab 2030 Parität
Bundesunternehmen (Mehrheitsbeteiligungen) Körperschaften/Anstalten des öffentlichen RechtsAb 2026 ParitätMind. 40% bei Neubesetzungen
Ab 2030 Parität