Die Berliner Erklärung bleibt mit den Bundesministerinnen und Bundesministern der Ampelkoalition im Gespräch, um sich über die im Koalitionsvertrag vereinbarten gleichstellungspolitischen Maßnahmen auszutauschen und den Forderungen der 21 Initiatorinnen und ihrer Verbündeten Nachdruck zu verleihen:

Berliner Erklärung trifft Bundeskanzler Olaf Scholz

Vertreterinnen der Berliner Erklärung haben sich Anfang Februar 2024 mit Bundeskanzler Olaf Scholz getroffen und intensiv über die Gleichstellung von Frauen und Männern diskutiert. Seine Botschaft war klar– das Ziel des Bundeskanzlers bis 2030 ist echte Gleichberechtigung, wie im Koalitionsvertrag verankert: „Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist und bleibt eine Aufgabe von zentraler gesellschaftlicher Bedeutung!”

Erfolge der Berliner Erklärung

Gemeinsam erfolgreich:
Die Berliner Erklärung

Im Mai 2015 trat das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in Kraft. Den Gesetzentwurf zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beschloss das Bundeskabinett am 6. Januar 2021.

Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen trat am 1.7.2017 in Kraft und soll vor allem Frauen dabei unterstützen, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit künftig besser durchzusetzen.

Das Schulgeld für Pflegeberufe wurde mit dem Pflegeberufegesetz 2017  abgeschafft, eine angemessene Vergütung für Auszubildende verbindlich und steigende Mindestlöhne für Pflegekräfte vereinbart.
Am 8. Juli 2020 beschloss das Bundeskabinett die erste nationale Gleichstellungsstrategie.

Die Einrichtung einer Bundesstiftung zur Förderung der Gleichstellung wurde im März 2018 in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Die dafür notwendigen Mittel gab der Haushaltsausschuss des Bundestages am 30. November 2020 frei.

Bei der Novellierung des Filmförderungsgesetzes wurde ein allgemeiner Paragraph zur Geschlechtergerechtigkeit und die paritätische Besetzung der Gremien aufgenommen. Das Bundeskabinett verabschiedete den Regierungsentwurf am 13.01.2021.

In zwei Bundesländern, Thüringen und Brandenburg, wurden 2019 Paritätsgesetze zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in den Landesparlamenten verabschiedet. Beide Gesetze wurden von den zuständigen Landesverfassungsgerichten gekippt; dagegen wurde bereits Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. 

Am 25.06.2021 stimmte der Bundesrat dem Zweiten Führungspositionengesetz zu.
In börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten muss in den Vorständen mit mehr als drei Mitgliedern mindestens eine Frau vertreten sein.

Wir bleiben dran!

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Weitere Bundesprogramme zur Förderung von Frauen in technischen Berufen
Nachhaltige Bundesprogramme mit spezifischen Angeboten für Mädchen und junge Frauen entlang der Bildungskette für MINT und digitale Technologien, damit sie als gleichberechtigte Gestalterinnen an digitalen und technischen Entwicklungen mitwirken können.

Schulfach Lebensökonomie
Darin sollen gesellschaftsrelevante und ökonomische Kenntnisse vermittelt werden, wie beispielsweise gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge, privates Finanzmanagement, verbraucherrechtliche Fragen, die Folgen von Berufswahl, Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in der Partnerschaft sowie die Auswirkungen des eigenen Handelns auf Umwelt, Klima und Ernährung.

  • Erhöhung der Partnermonate.
  • Familieneinkommen als Bemessungsgrundlage.
  • Familienarbeitszeit.
  • Einführung einer Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt in Anlehnung an den Mutterschutz.
  • Anpassung des Mutterschutzes für berufstätige Schwangere im Gesundheitswesen, damit sie qualifiziert in ihrem Beruf weiterarbeiten können.
  • die Ratifizierung der ILO Resolution 190;
  • die Reform des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) um bestehende Lücken, wie bei Studierenden, zu schließen;
  • die konsequente Anwendung vorhandener Regelungen wie der Beschwerdestellen in den Betrieben, die bekannter und wirksamer gemacht werden müssen.

Geschlechtergerechte Ausgestaltung der Digitalisierung
Die Voraussetzung um die Chancen der Digitalisierung nutzen zu können, ist der Zugang zu Hard- und Software sowie zu schnellem Internet. Es sollen gesetzliche Regelungen für Erklärbarkeit und Überprüfung von diskriminierungsfreien Algorithmen und KI-Anwendungen geschaffen werden. (z.B. Personalgewinnung und -entwicklung, Arbeitsplatzbewertung, Kredit-vergaben).

  • insbesondere durch Jobsharing in Führungspositionen.
  • Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruch für Kita und Grundschule.
  • Umsetzung der Rechte zum Schutz von Eltern.
  • Flexibilisierung und Individualisierung von Arbeitsmodellen, familien-bewusste Führung, etc.
  • Strikte Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in Kliniken (ggf. Sanktionen).
  • Vereinfachung des Verfahrens im Entgelttransparenzgesetz, damit die zu erlangenden Informationen aussagekräftiger werden;
  • Konkretisierung der Verpflichtung zur Durchführung zertifizierter, umfassender Prüfverfahren zur Entgeltanalyse;
  • wirksame Sanktionen für Unternehmen, die die Prüfung und Erfüllung der Berichtspflicht unterlassen.
  • Die priorisierte staatliche Unterstützung medizinischer Forschungsvorhaben mit klarem Genderbezug (bereits in der Grundlagenforschung) sowie die verbindliche Verankerung geschlechtsspezifischer Medizin in der Lehre aller medizinischen Fächer der Approbationsordnung.
  • Genderspezifische Berichterstattung im öffentlichen Gesundheitswesen durch relevante Institutionen (z.B. RKI).

Stufenplan zur Herstellung von Parität in Vorständen und Aufsichtsräten privater und öffentlicher (mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes) Unternehmen, sowie Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts:

UnternehmensartAufsichts-/ VerwaltungsratVorstand / Geschäftsführung
Börsennotiert und voll mitbestimmtMind. 40% bei Neubesetzungen
Ab 2026 Parität
Ab 2026 mind. 40%
Ab 2030 Parität
Börsennotiert oder mitbestimmt sowie die zusätzlichen UnternehmensformenMind. 30% bei Neubesetzungen
Ab 2026 mind. 40%,
Ab 2030 Parität
Vorstand >3 P, mind. 1 Frau Vorstand >5 P, mind. 33%
Ab 2026 mind. 40%
Ab 2030 Parität
Bundesunternehmen (Mehrheitsbeteiligungen) Körperschaften/Anstalten des öffentlichen RechtsAb 2026 ParitätMind. 40% bei Neubesetzungen
Ab 2030 Parität