Historie
BERLINER ERKLÄRUNG
Berliner Erklärung– Überblick 2011 – 2021
Die Berliner Erklärung ist eine Erfolgsgeschichte: 2011 starteten sechs Parlamentarierinnen aller im Bundestag vertretenen Parteien und sechs Frauenverbände die Kampagne für mehr Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft. Eine Kernforderung bildete die Einführung einer Quote für Aufsichtsräte. Mit Hilfe von prominenten Erstunterzeichnerinnen und im Schulterschluss mit Abgeordneten des Bundestags aus unterschiedlichen Fraktionen gelang der gleichstellungspolitische Meilenstein, dass 2015 erstmals ein Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst verabschiedet wurde (FüPoG 1).
Zur Bundestagwahl 2017 erweiterte sich der Kreis der Initiatorinnen um weitere Verbände, Organisationen und Initiativen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen und damit auch das Spektrum der Forderungen, wie zum Gender Pay Gap und die Zusammenarbeit mit dem 2016 gegründeten Fair Pay Bündnis.
2021 wurden erneut fünf weitere Verbände in den Kreis der Initiatorinnen aufgenommen.
Zudem wurde Verbänden und Organisationen, die prinzipiell die gleichstellungspolitischen Anliegen der Berliner Erklärung unterstützen, die Möglichkeit eröffnet als Verbündete zu agieren. Deren Anzahl ist seitdem kontinuierlich auf 28 Organisationen angewachsen.
Die Aktionen der Berliner Erklärung, Gespräche mit Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitikern der Parteien, offene Briefe und Pressemitteilungen, hatten Erfolg:
Im Mai 2015 trat das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in Kraft. Den Gesetzentwurf zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beschloss das Bundeskabinett am 6. Januar 2021. Vertreterinnen der Berliner Erklärung hatten an der Evaluierung des FüPo Gesetzes mitgewirkt, die vom Bundeskabinett im Sommer 2020 angenommen wurde.
Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen trat am 1.7.2017 in Kraft und soll vor allem Frauen dabei unterstützen, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit künftig besser durchzusetzen.
Das Schulgeld für Pflegeberufe wurde mit dem Pflegeberufegesetz 2017 endlich abgeschafft und eine angemessene Vergütung für Auszubildende verbindlich, sowie steigende Mindestlöhne für Pflegekräfte vereinbart.
Am 8. Juli 2020 beschloss das Bundeskabinett die erste nationale Gleichstellungsstrategie https://www.gleichstellungsstrategie.de. Die Vorlage zu den ressortübergreifenden Maßnahmen erstellte das BMFSFJ.
Die Einrichtung einer Bundesstiftung zur Förderung der Gleichstellung wurde im März 2018 in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Die dafür notwendigen Mittel gab der Haushaltsausschuss des Bundestages am 30. November 2020 frei.
Bei der Novellierung des Filmförderungsgesetzes wurde ein allgemeiner Paragraph zur Geschlechtergerechtigkeit und die paritätische Besetzung der Gremien aufgenommen. Die Filmförderungsanstalt FFA besetzt aktuell alle Gremien paritätisch, vom Verwaltungsrat bis zu den Förderjurys. Das Bundeskabinett verabschiedete den Regierungsentwurf am 13.01.2021.
In zwei Bundesländern, Thüringen und Brandenburg, wurden 2019 Paritätsgesetze zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in den Landesparlamenten verabschiedet. Sie sahen die alternierende Besetzung der Wahllisten mit Frauen und Männern vor. Beide Gesetze wurden von den zuständigen Landesverfassungsgerichten gekippt; dagegen wurde bereits Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.
Am 25.06.2021 stimmte der Bundesrat dem Zweiten Führungspositionengesetz zu.
In börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten muss in den Vorständen mit mehr als drei Mitgliedern mindestens eine Frau vertreten sein. Die Regelung gilt für etwa 70 Unternehmen, von denen 30 aktuell keine Frau im Vorstand haben. Außerdem müssen alle anderen Unternehmen begründen, wenn sie keine Frau in den Vorstand berufen und das auch nicht anstreben. Unternehmen, die keine Zielgröße für den Frauenanteil nennen oder keine Begründung abgeben, drohen Sanktionen. Wir bleiben dran!
Berliner Erklärung 2011
Dezember 2011
Seit über 60 Jahren gilt in Deutschland laut Grundgesetz, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind. In der Realität ist die Gleichstellung allerdings noch lange nicht verwirklicht. Die anhaltende Benachteiligung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen steht damit im Widerspruch zu unserem Grundgesetz und zu internationalem Recht.
Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Berliner Erklärung, wollen diese Ungerechtigkeiten und den dauernden Verstoß gegen Art. 3 Absatz 2 GG nicht länger hinnehmen. Geschlechtergerechtigkeit ist ein Gebot, das es endlich umzusetzen gilt. Deshalb haben wir uns in einem überparteilichen und gesellschaftlichen Bündnis zusammen geschlossen, um im Konsens gemeinsam der Gleichstellung zum Durchbruch zu verhelfen. Wir sind Frauen und Männer aus Politik, aus Verbänden, aus Wirtschaft und Gewerkschaften, aus Wissenschaft und Forschung, aus Kultur und Medien – kurz: aus der ganzen Breite der Bevölkerung. Wir wollen eine gerechte Gesellschaft, die Frauen und Männern die gleichen Verwirklichungs- und Teilhabechancen auch praktisch einräumt.
Unser erstes Ziel ist, mehr Frauen in die Entscheidungsprozesse der Wirtschaft einzubeziehen – paritätisch und gleichberechtigt. Alle bisherigen Versuche, dieses Ziel mit freiwilligen Vereinbarungen zu erreichen, sind gescheitert. Die Zeit ist reif für eine verbindliche gesetzliche Regelung zur geschlechtergerechten Besetzung von Entscheidungsgremien der Wirtschaft, wie Aufsichtsräte und Vorstände. Nur so lässt sich Umdenken in den Vorstandsetagen befördern und damit die Besetzungspraxis von Entscheidungsfunktionen verändern.
Deshalb treten wir in einem ersten Schritt für eine Quote bei den Aufsichtsräten der börsennotierten, mitbestimmungspflichtigen und öffentlichen Unternehmen ein, die zunächst mindestens 30 Prozent betragen soll. Damit die Maßnahme Wirkung entfaltet, wollen wir flankierend Fristen und empfindliche Sanktionen regeln. Die Quote für Aufsichtsräte kann aber nur der Anfang sein!
Die gleiche Beteiligung von Frauen an Entscheidungsgremien ist auch ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft. In gemischten Führungsgremien können Frauen und Männer zu besseren Entscheidungen kommen, gemischte Teams steigern den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen. Das belegen nationale und internationale Studien.
Berliner Erklärung 2011 Pressearchiv
Berliner Erklärung 2011 Erstunterzeichnerinnen
Berliner Erklärung 2016
FairPay-Bündnis 2016 Entgeltgleichheit.
Dafür stehen wir im FairPay-Bündnis ein. Erreicht ist unser Ziel, wenn jede und jeder an 365 Tagen im Jahr sagen kann: HEUTE werde ich fair bezahlt. HEUTE bezahle ich fair.
Das überfraktionelle Bündnis der Berliner Erklärung geht in die nächste Runde. Gestartet sind wir mit dem Ziel, mehr Frauen in die Entscheidungsprozesse der Wirtschaft einzubeziehen – paritätisch und gleichberechtigt. Mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen ist der erste große Schritt getan. Gemeinsam treten wir dafür ein, alle Ansätze, die zu diesem Ziel führen, im FairPay-Bündnis zu vereinen. Konkret heißt das:
- Transparenz für alle herstellen.
- Verpflichtung, eine festgestellte ungleiche Bezahlung zu beheben.
- Aufwertung sozialer Berufe.
Uns Unterzeichnerinnen und Unterzeichner eint der Wille, überparteilich und überfraktionell Mehrheiten für die berechtigten Belange von Frauen zu formieren, um so das staatliche Gleichstellungsgebot gemäß Art. 3 Absatz 2 Satz 2 GG endlich umzusetzen. Gemeinsam gesellschaftliche Kräfte bündeln und Lohngerechtigkeit erreichen. FairPlay ist FairPay!
Berliner Erklärung 2017
Da geht noch was! Die Gleichberechtigung von Frauen in Arbeitswelt und Gesellschaft kommt zu langsam und nicht entschieden genug voran. Es ist höchste Zeit für weitere Schritte – und zwar in der kommenden Wahlperiode: 2018/19 jähren sich zentrale Meilensteine in der Geschichte von Demokratie und Gleichberechtigung: 100 Jahre Frauenwahlrecht, 70 Jahre Grundgesetz mit Gleichberechtigungsartikel und 25 Jahre aktiver Gleichstellungsauftrag. Unsere zentralen Forderungen an die Politik sind:
1. Gleiche Teilhabe
2. Gleiche Bezahlung
3. Verbindlichkeit, Transparenz und Monitoring von Gleichstellungspolitik
1. Gleiche Teilhabe
Für die Privatwirtschaft fordern wir:
- für die Aufsichtsäte auch der Unternehmen, die entweder börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen, eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent bei Neubesetzungen ab 2018
sowie ihre Ausweitung auf alle Unternehmensrechtsformen (SE, Ltd & Co KG), auch ausländische (britische Public Limited Company), - für die operativen Führungsebenen (Vorstand und zumindest die beiden darunterliegenden Ebenen) eine Zielgröße von jeweils mindestens 30 Prozent Frauen sowie
- die Einührung wirksamer Sanktionen:
- für den Fall der Nichterreichung der Geschlechterquote in Aufsichtsräten z.B. leerer Stuhl, Nichtigkeit von Beschlüssen
- für den Fall, dass die transparente Veröffentlichung von Zielgrößen oder von Gründen für ihre etwaige Nichterreichung unterlassen wird z.B. finanzielle Sanktionen, Einschränkung des Prüfvermerks
- für den Fall der Nichterreichung der mindestens 30 Prozent-Zielgrößen z.B. die Pflicht, die Gründe im Einzelnen nachvollziehbar offenzulegen und von einer geeigneten Stelle überprüfen zu lassen, die öffentlich hierzu Stellung nimmt.
Für die Bereiche Medien, Kultur, Medizin und Wissenschaft fordern wir:
- die paritätische Besetzung der jeweiligen Aufsichts-, Beratungs- und Vergabegremien (wie z.B. Fördermittelentscheidungsgremien, Selbstverwaltungsgremien, gewählte Ärztegremien, Berufungskommissionen),
- die Vergabe öffentlicher Aufträge und Fördermittel an mindestens 40 Prozent Frauen,
- verbindliche Zielgrößen von mindestens 30 Prozent Frauen in den jeweiligen Führungspositionen.
Für Politik und Parlamente fordern wir: - in der kommenden Legislaturperiode für die Wahlen zum Bundestag ein verfassungskonformes Paritätsgesetz auf den Weg zu bringen.
2. Gleiche Bezahlung
Das Gesetz für Entgelttransparenz ist ein erster Schritt, um geschlechterspezifische Entgeltunterschiede zu erkennen und zu beheben. Wir halten jedoch weitergehende gesetzliche Regelungen und weitere Maßnahmen für notwendig: u.a.
- transparente, umfassende Prüfverfahren zur geschlechterdifferenzierten Entgeltanalyse in allen Betrieben mit Betriebsratspflicht,
- Abschaffung des Ehegattensplittings in seiner jetzigen Form bei angemessenen Übergangszeiten,
- gerechte Bezahlung in den sozialen Berufen sowie
- Einführung eines Unterrichtsfachs Wirtschaft und Lebensökonomie als Pflichtfach sowie eines Pflichtfachs Informatik/Technik.
3. Verbindlichkeit, Transparenz und Monitoring von Gleichstellungspolitik
Das Gesetz für Entgelttransparenz ist ein erster Schritt, um geschlechterspezifische Entgeltunterschiede zu erkennen und zu beheben. Wir halten jedoch weitergehende gesetzliche Regelungen und weitere Maßnahmen für notwendig: u.a.
- transparente, umfassende Prüfverfahren zur geschlechterdifferenzierten Entgeltanalyse in allen Betrieben mit Betriebsratspflicht,
- Abschaffung des Ehegattensplittings in seiner jetzigen Form bei angemessenen Übergangszeiten,
- gerechte Bezahlung in den sozialen Berufen sowie
- Einführung eines Unterrichtsfachs Wirtschaft und Lebensökonomie als Pflichtfach sowie eines Pflichtfachs Informatik/Technik.
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