Historie

BERLINER ERKLÄRUNG

Chronologie

Berliner Erklärung– Überblick 2011 – 2021

Die Berliner Erklärung ist eine Erfolgsgeschichte: 2011 starteten sechs Parlamentarierinnen aller im Bundestag vertretenen Parteien und sechs Frauenverbände die Kampagne für mehr Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft. Eine Kernforderung bildete die Einführung einer Quote für Aufsichtsräte. Mit Hilfe von prominenten Erstunterzeichnerinnen und im Schulterschluss mit Abgeordneten des Bundestags aus unterschiedlichen Fraktionen gelang der gleichstellungspolitische Meilenstein, dass 2015 erstmals ein Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst verabschiedet wurde (FüPoG 1).

Zur Bundestagwahl 2017 erweiterte sich der Kreis der Initiatorinnen um weitere Verbände, Organisationen und Initiativen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen und damit auch das Spektrum der Forderungen, wie zum Gender Pay Gap und die Zusammenarbeit mit dem 2016 gegründeten Fair Pay Bündnis.

2021 wurden erneut fünf weitere Verbände in den Kreis der Initiatorinnen aufgenommen.

Zudem wurde Verbänden und Organisationen, die prinzipiell die gleichstellungspolitischen Anliegen der Berliner Erklärung unterstützen, die Möglichkeit eröffnet als Verbündete zu agieren. Deren Anzahl ist seitdem kontinuierlich auf 28 Organisationen angewachsen.

Die Aktionen der Berliner Erklärung, Gespräche mit Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitikern der Parteien, offene Briefe und Pressemitteilungen, hatten Erfolg:

Im Mai 2015 trat das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in Kraft. Den Gesetzentwurf zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beschloss das Bundeskabinett am 6. Januar 2021. Vertreterinnen der Berliner Erklärung hatten an der Evaluierung des FüPo Gesetzes mitgewirkt, die vom Bundeskabinett im Sommer 2020 angenommen wurde. 

Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen trat am 1.7.2017 in Kraft und soll vor allem Frauen dabei unterstützen, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit künftig besser durchzusetzen.

Das Schulgeld für Pflegeberufe wurde mit dem Pflegeberufegesetz 2017 endlich abgeschafft und eine angemessene Vergütung für Auszubildende verbindlich, sowie steigende Mindestlöhne für Pflegekräfte vereinbart.

Am 8. Juli 2020 beschloss das Bundeskabinett die erste nationale Gleichstellungsstrategie https://www.gleichstellungsstrategie.de. Die Vorlage zu den ressortübergreifenden Maßnahmen erstellte das BMFSFJ.

Die Einrichtung einer Bundesstiftung zur Förderung der Gleichstellung wurde im März 2018 in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Die dafür notwendigen Mittel gab der Haushaltsausschuss des Bundestages am 30. November 2020 frei.

Bei der Novellierung des Filmförderungsgesetzes wurde ein allgemeiner Paragraph zur Geschlechtergerechtigkeit und die paritätische Besetzung der Gremien aufgenommen. Die Filmförderungsanstalt FFA besetzt aktuell alle Gremien paritätisch, vom Verwaltungsrat bis zu den Förderjurys. Das Bundeskabinett verabschiedete den Regierungsentwurf am 13.01.2021.

In zwei Bundesländern, Thüringen und Brandenburg, wurden 2019 Paritätsgesetze zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in den Landesparlamenten verabschiedet. Sie sahen die alternierende Besetzung der Wahllisten mit Frauen und Männern vor. Beide Gesetze wurden von den zuständigen Landesverfassungsgerichten gekippt; dagegen wurde bereits Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

Am 25.06.2021 stimmte der Bundesrat dem Zweiten Führungspositionengesetz zu.
In börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten muss in den Vorständen mit mehr als drei Mitgliedern mindestens eine Frau vertreten sein. Die Regelung gilt für etwa 70 Unternehmen, von denen 30 aktuell keine Frau im Vorstand haben. Außerdem müssen alle anderen Unternehmen begründen, wenn sie keine Frau in den Vorstand berufen und das auch nicht anstreben. Unternehmen, die keine Zielgröße für den Frauenanteil nennen oder keine Begründung abgeben, drohen Sanktionen. Wir bleiben dran!

Berliner Erklärung 2011

Dezember 2011
Seit über 60 Jahren gilt in Deutschland laut Grundgesetz, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind. In der Realität ist die Gleichstellung allerdings noch lange nicht verwirklicht. Die anhaltende Benachteiligung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen steht damit im Widerspruch zu unserem Grundgesetz und zu internationalem Recht.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Berliner Erklärung, wollen diese Ungerechtigkeiten und den dauernden Verstoß gegen Art. 3 Absatz 2 GG nicht länger hinnehmen. Geschlechtergerechtigkeit ist ein Gebot, das es endlich umzusetzen gilt. Deshalb haben wir uns in einem überparteilichen und gesellschaftlichen Bündnis zusammen geschlossen, um im Konsens gemeinsam der Gleichstellung zum Durchbruch zu verhelfen. Wir sind Frauen und Männer aus Politik, aus Verbänden, aus Wirtschaft und Gewerkschaften, aus Wissenschaft und Forschung, aus Kultur und Medien – kurz: aus der ganzen Breite der Bevölkerung. Wir wollen eine gerechte Gesellschaft, die Frauen und Männern die gleichen Verwirklichungs- und Teilhabechancen auch praktisch einräumt.

Unser erstes Ziel ist, mehr Frauen in die Entscheidungsprozesse der Wirtschaft einzubeziehen – paritätisch und gleichberechtigt. Alle bisherigen Versuche, dieses Ziel mit freiwilligen Vereinbarungen zu erreichen, sind gescheitert. Die Zeit ist reif für eine verbindliche gesetzliche Regelung zur geschlechtergerechten Besetzung von Entscheidungsgremien der Wirtschaft, wie Aufsichtsräte und Vorstände. Nur so lässt sich Umdenken in den Vorstandsetagen befördern und damit die Besetzungspraxis von Entscheidungsfunktionen verändern.

Deshalb treten wir in einem ersten Schritt für eine Quote bei den Aufsichtsräten der börsennotierten, mitbestimmungspflichtigen und öffentlichen Unternehmen ein, die zunächst mindestens 30 Prozent betragen soll. Damit die Maßnahme Wirkung entfaltet, wollen wir flankierend Fristen und empfindliche Sanktionen regeln. Die Quote für Aufsichtsräte kann aber nur der Anfang sein!

Die gleiche Beteiligung von Frauen an Entscheidungsgremien ist auch ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft. In gemischten Führungsgremien können Frauen und Männer zu besseren Entscheidungen kommen, gemischte Teams steigern den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen. Das belegen nationale und internationale Studien.

Berliner Erklärung 2011 Pressearchiv
Berliner Erklärung 2011 Erstunterzeichnerinnen

Berliner Erklärung 2016

Logo Fairpay

FairPay-Bündnis 2016 Entgeltgleichheit.
Dafür stehen wir im FairPay-Bündnis ein. Erreicht ist unser Ziel, wenn jede und jeder an 365 Tagen im Jahr sagen kann: HEUTE werde ich fair bezahlt. HEUTE bezahle ich fair.
Das überfraktionelle Bündnis der Berliner Erklärung geht in die nächste Runde. Gestartet sind wir mit dem Ziel, mehr Frauen in die Entscheidungsprozesse der Wirtschaft einzubeziehen – paritätisch und gleichberechtigt. Mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen ist der erste große Schritt getan. Gemeinsam treten wir dafür ein, alle Ansätze, die zu diesem Ziel führen, im FairPay-Bündnis zu vereinen. Konkret heißt das:

  • Transparenz für alle herstellen.
  • Verpflichtung, eine festgestellte ungleiche Bezahlung zu beheben.
  • Aufwertung sozialer Berufe.

Uns Unterzeichnerinnen und Unterzeichner eint der Wille, überparteilich und überfraktionell Mehrheiten für die berechtigten Belange von Frauen zu formieren, um so das staatliche Gleichstellungsgebot gemäß Art. 3 Absatz 2 Satz 2 GG endlich umzusetzen. Gemeinsam gesellschaftliche Kräfte bündeln und Lohngerechtigkeit erreichen. FairPlay ist FairPay!

Berliner Erklärung 2017

21 1318 Berlinererklärung 2017 1162

Da geht noch was! Die Gleichberechtigung von Frauen in Arbeitswelt und Gesellschaft kommt zu langsam und nicht entschieden genug voran. Es ist höchste Zeit für weitere Schritte – und zwar in der kommenden Wahlperiode: 2018/19 jähren sich zentrale Meilensteine in der Geschichte von Demokratie und Gleichberechtigung: 100 Jahre Frauenwahlrecht, 70 Jahre Grundgesetz mit Gleichberechtigungsartikel und 25 Jahre aktiver Gleichstellungsauftrag. Unsere zentralen Forderungen an die Politik sind:

1. Gleiche Teilhabe
2. Gleiche Bezahlung
3. Verbindlichkeit, Transparenz und Monitoring von Gleichstellungspolitik

1. Gleiche Teilhabe

Für die Privatwirtschaft fordern wir:

  • für die Aufsichtsäte auch der Unternehmen, die entweder börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen, eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent bei Neubesetzungen ab 2018
    sowie ihre Ausweitung auf alle Unternehmensrechtsformen (SE, Ltd & Co KG), auch ausländische (britische Public Limited Company),
  • für die operativen Führungsebenen (Vorstand und zumindest die beiden darunterliegenden Ebenen) eine Zielgröße von jeweils mindestens 30 Prozent Frauen sowie
  • die Einührung wirksamer Sanktionen:
    • für den Fall der Nichterreichung der Geschlechterquote in Aufsichtsräten z.B. leerer Stuhl, Nichtigkeit von Beschlüssen
    • für den Fall, dass die transparente Veröffentlichung von Zielgrößen oder von Gründen für ihre etwaige Nichterreichung unterlassen wird z.B. finanzielle Sanktionen, Einschränkung des Prüfvermerks
    • für den Fall der Nichterreichung der mindestens 30 Prozent-Zielgrößen z.B. die Pflicht, die Gründe im Einzelnen nachvollziehbar offenzulegen und von einer geeigneten Stelle überprüfen zu lassen, die öffentlich hierzu Stellung nimmt.

Für die Bereiche Medien, Kultur, Medizin und Wissenschaft fordern wir:

  • die paritätische Besetzung der jeweiligen Aufsichts-, Beratungs- und Vergabegremien (wie z.B. Fördermittelentscheidungsgremien, Selbstverwaltungsgremien, gewählte Ärztegremien, Berufungskommissionen),
  • die Vergabe öffentlicher Aufträge und Fördermittel an mindestens 40 Prozent Frauen,
  • verbindliche Zielgrößen von mindestens 30 Prozent Frauen in den jeweiligen Führungspositionen.
    Für Politik und Parlamente fordern wir:
  • in der kommenden Legislaturperiode für die Wahlen zum Bundestag ein verfassungskonformes Paritätsgesetz auf den Weg zu bringen.

2. Gleiche Bezahlung

Das Gesetz für Entgelttransparenz ist ein erster Schritt, um geschlechterspezifische Entgeltunterschiede zu erkennen und zu beheben. Wir halten jedoch weitergehende gesetzliche Regelungen und weitere Maßnahmen für notwendig: u.a.

  • transparente, umfassende Prüfverfahren zur geschlechterdifferenzierten Entgeltanalyse in allen Betrieben mit Betriebsratspflicht,
  • Abschaffung des Ehegattensplittings in seiner jetzigen Form bei angemessenen Übergangszeiten,
  • gerechte Bezahlung in den sozialen Berufen sowie
  • Einführung eines Unterrichtsfachs Wirtschaft und Lebensökonomie als Pflichtfach sowie eines Pflichtfachs Informatik/Technik.

3. Verbindlichkeit, Transparenz und Monitoring von Gleichstellungspolitik

Das Gesetz für Entgelttransparenz ist ein erster Schritt, um geschlechterspezifische Entgeltunterschiede zu erkennen und zu beheben. Wir halten jedoch weitergehende gesetzliche Regelungen und weitere Maßnahmen für notwendig: u.a.

  • transparente, umfassende Prüfverfahren zur geschlechterdifferenzierten Entgeltanalyse in allen Betrieben mit Betriebsratspflicht,
  • Abschaffung des Ehegattensplittings in seiner jetzigen Form bei angemessenen Übergangszeiten,
  • gerechte Bezahlung in den sozialen Berufen sowie
  • Einführung eines Unterrichtsfachs Wirtschaft und Lebensökonomie als Pflichtfach sowie eines Pflichtfachs Informatik/Technik.

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Berliner Erklärung 2021

initiatorinnen berliner erklärung

Forderungen der Berliner Erklärung zur Bundestagswahl 2021

Präambel

Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern – dieser Anspruch des Grundgesetzes ist immer noch nicht eingelöst. Noch immer versäumt es der Staat, ausreichend auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Die digitale Transformation eröffnet Chancen, aber es drohen auch Diskriminierungen. Bereits im Verlauf der Corona Krise gab es in vielen Bereichen Rückschritte bezüglich gleicher Teilhabe. Frauen sind weniger sichtbar und erfahren die Zunahme von Hass und Gewalt.

Wir – die 21 Verbände der Berliner Erklärung – repräsentieren mit unseren Vertreter*innen und Verbündeten aus sehr unterschiedlichen Berufs- und Tätigkeitsfeldern Frauen in all ihrer Vielfalt. Bei der letzten Bundestagswahl waren wir sehr erfolgreich, Gleichstellung bundesweit voranzubringen.

Doch es ist Zeit für mehr. Parität. Ohne Ausnahmen!

Deshalb fordern wir anlässlich der Bundestagswahl 2021:

  1. Parität in allen gesellschaftlichen Bereichen
  2. Gleiche Bezahlung und gleiche Bedingungen in der Arbeitswelt
  3. Gleichstellung als Leitprinzip in allen Politikfeldern
  4. Für alle Frauen ein Leben frei von Gewalt

 1. Parität in allen gesellschaftlichen Bereichen

Mit einem Stufenplan für Parität wird in allen unten aufgeführten Bereichen der Gender-Gap bis 2030 geschlossen.

Deshalb fordern wir:

Für die Privatwirtschaft

  • Erweiterung der festen Frauenquote in Aufsichtsräten und Einführung einer Vorstandsquote auf alle börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen, unter Einschluss aller Unternehmensrechtsformen (SE, Ltd & Co KG).
  • Bei Bildung von Ausschüssen des Aufsichtsrates muss das Geschlechter-verhältnis die Zusammensetzung des Aufsichtsrates widerspiegeln.
  • Abschaffung der Zielgröße Null für Vorstände und für die obersten zwei Man-agementebenen.
  • Die konsequente Anwendung bestehender Sanktionen, sowie Festlegung von Sanktionen bei Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot.

Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes, wesentliche Gremien des Bundes und die Bundesverwaltung

  • Umsetzung des Ziels der Paritätischen Besetzung in allen Ebenen der Bundes-verwaltung und den Gremien des Bundes.
  • Die Anwendung des Bundesgleichstellungsgesetzes auf alle Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes.
  • Stufenplan für Parität in Aufsichtsräten und Vorständen/ Geschäftsführungen von Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes in Körperschaften/ Anstalten des öffentlichen Rechts wie den Sozialversicherungsträgern oder Körperschaften auf Bundesebene sowie deren Aufsichtsgremien.
  • Einführung eines Transparenzregisters für öffentliche Unternehmen, wesentliche Gremien und Körperschaften/ Anstalten des öffentlichen Rechts bis 2023.

Für Kultur und Medien

  • Die paritätische Besetzung aller Leitungsebenen der vom Bund (mit)finanzierten Kulturbetriebe (Theater, Oper, Orchester, Museum, Festivals etc.), sowie die paritätische Verteilung der jeweiligen künstlerischen Etats.
  • Die Koppelung der Kulturförderung des Bundes an Gleichstellungs- und Diversitätspläne.
  • Die paritätische Vergabe aller Fördermittel im Einflussbereich des Bundes (wie z.B. Beauftragte des Bundes für Kultur und Medien BKM, Filmförderungsanstalt FFA und Deutscher Filmförderfonds DFFF) unter Berücksichtigung von Diversität.
  • Ein Bundesprogramm zur Entwicklung von Diversitätsstandards für kreative Schlüsselpositionen und für die Vergaben von Auftragsproduktionen bei allen TV- und Radiosendern und Produktionsgesellschaften.

Für Wissenschaft, Forschung und Medizin

  • Eine paritätische Besetzung der Lehrstühle und der Gremien im Einflussbereich des Bundes und die paritätische Besetzung der Leitungspositionen in der Hochschulverwaltung durch konsequente Koppelung der Forschungsförderung des Bundes an Frauenförderung.
  • Parität in den Spitzenpositionen aller klinischen Fächer an Universitätskliniken und allen anderen Krankenhäusern bis 2030, ggf. auch durch Ausschreibung als Topsharing.
  • Stärkung der Gendermedizin durch Forschungsförderung des Bundes.

Für Justiz und Recht

  • Die paritätische Besetzung aller Bundesgerichte und Berufungsgremien.
  • Parität in allen Besoldungs- und Vergütungsgruppen.

Für Politik und Parlamente

  • ein verfassungskonformes Paritätsgesetz, das Parität bei Listen- und Direktmandaten sicherstellt, sowie flankierende Maßnahmen zur Förderung der politischen Partizipation von Frauen in all ihrer Vielfalt.
  • Parität bei der Besetzung von politischen Beratungs- und Entscheidungsgremien, Kommissionen, Anhörungen oder Regierungsdelegationen.

Gleiche Bezahlung und gleiche Bedingungen in der Arbeitswelt

Der Gender Pay Gap ist seit 2018 von 20 Prozent um nur zwei Prozentpunkte auf 18 Prozent gesunken. Damit liegt Deutschland auf einem der hinteren Plätze in der EU. Die Ursachen sind analysiert und bekannt: Frauen fehlen in bestimmten Berufen, Branchen und auf den höheren Stufen der Karriereleiter; sie unterbrechen oder reduzieren ihre Erwerbstätigkeit familienbedingt durch z.B. Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen häufiger und länger als Männer (Teilzeitfalle); mehrheitlich von Frauen ausgeübte Berufe sind unterbewertet und unterbezahlt; in vielen Betrieben gibt es keine transparenten Entgeltstrukturen. Rollenstereotype beeinflussen nach wie vor die Berufswahl; zudem werden beim Berufszugang und der Bezahlung Frauen durch strukturelle Rassismen, Alter und andere diskriminierende Merkmale benachteiligt. Das Steuer- und Abgabensystem ist noch immer auf die Einverdiener-Ehe ausgerichtet. Mit Blick auf die Risiken von Altersarmut, müssen Frauen dabei unterstützt werden, sich finanziell selbständig abzusichern.           
Auch die zunehmende Digitalisierung der Berufsbilder erfordert ein Umdenken, denn sie wird unseren Arbeitsalltag sowie die gesellschaftlichen Verhältnisse gravierend verändern. Das Potenzial von Frauen als Gründerinnen muss besser ausgeschöpft werden, Gründerinnen brauchen den gleichen Zugang zu Wagniskapital wie Gründer.

Deshalb fordern wir weitergehende gesetzliche Regelungen und Maßnahmen:

Entgelttransparenz sowie gleiche und gleichwertige Bezahlung

  • Ein wirksames Entgelttransparenzgesetz und die Einführung eines Verbandsklagerechts, damit alle Betroffene zu ihrem Recht kommen.
  • Aufwertung und bessere Bezahlung der hauptsächlich von Frauen ausgeübten Berufe in Pflege und Erziehung; Abschaffung des Schulgeldes und Einführung einer Ausbildungsvergütung in allen Sozial- und Gesundheitsberufen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Reform der Haushaltsnahen Dienstleistungen; sie müssen legal, sozial abgesichert und auch für Menschen mit geringen Einkommen bezahlbar sein. Staatliche Zuschüsse, wie die Gutscheine in Belgien, unterstützen legale Beschäftigungsverhältnisse und stabilisieren die Sozialversicherungssysteme.

Steuer- und Sozialrecht

  • Abschaffung des Ehegattensplittings in seiner jetzigen Form mit angemessenen Übergangsregelungen;
  • im ersten Schritt Abschaffung der Lohnsteuerklasse V.
  • Eine neue geschlechtergerechte Berechnungsgrundlage für alle Lohnersatzleistungen.
  • Bis zur Einführung der Kostenfreiheit bei der Kinderbetreuung die vollständige Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten von der Einkommenssteuer.

Arbeitsrecht, Arbeitszeiten und Vereinbarkeit

  • Die Intensivierung der Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege für Mütter und Väter.
  • Erleichterung der Rückkehrmöglichkeiten für Teilzeitbeschäftigte zur vorherigen Arbeitszeit, insbesondere bei pandemiebedingter Reduzierung.
  • Weitere Anreize für eine faire 50:50 Teilung der Elternzeiten zwischen den Partner*innen beim Elterngeld.

Selbständige, Freiberuflerinnen und kurzfristig Beschäftigte

  • Geeignete Maßnahmen zur Einhaltung sozialer Arbeitsstandards im gesamten Kultur- und Medienbetrieb und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere für Alleinerziehende.
  • Verbesserungen beim Zugang zum Mutterschutz sowie Anpassung und Vereinfachung von Elterngeld.

Bildung und Digitalisierung

  • Ein Bundesprogramm zur Einführung eines Schulfachs Lebensökonomie.
  • Geschlechtergerechte Ausgestaltung der Digitalisierung und ein Bundesprogramm zur Förderung von Frauen in technischen Berufen.

Start-Ups und Gründerinnen

  • Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zu Kapital für frauengeführte Start-Ups und Unternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase.
  • Eine Mindestquote von 30% für die leitenden Positionen im Investment-Team öffentlicher Venture Capital-Gesellschaften (VC).
  • Einen separaten staatlichen Fonds für Gründerinnen und eine Gründerinnen-quote bei staatlichen Fördermitteln.
  • Wirksames Commitment privatwirtschaftlicher VCs zu einem Reporting des Frauenanteils im eigenen Investment-Team und in den Portfoliounternehmen.

3. Gleichstellung als Leitprinzip in allen Politikfeldern

Um die Pandemiefolgen zu bekämpfen, werden sowohl national als auch international Finanzmittel in nie da gewesenem Ausmaß bereitgestellt. Gleichzeitig sind Frauen besonders nachhaltig von der Pandemie betroffen. Eine umfassend fundierte Folgenabschätzung von technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Trends auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft wird vor diesem Hintergrund umso bedeutsamer.          
Dabei gilt es, Frauen in ihren jeweiligen Lebenssituationen und den damit verbunden-en diversen strukturellen, individuellen und sozialen Erfahrungen gerecht zu werden.

Deshalb fordern wir:

Bundesstiftung und Gleichstellungsstrategie

  • Den Ausbau und die bedarfsgerechte Finanzierung der Bundesstiftung Gleichstellung sowie eine gesetzliche Grundlage für die Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung und einen nationalen Aktionsplan zur Verwirklichung der Gleichstellung in allen Bereichen bis 2030. Dieser Aktionsplan muss einem permanenten Monitoring unterworfen werden und bei Bedarf um weitere Maßnahmen ergänzt werden.

3. Gleichstellung als Leitprinzip in allen Ressorts und Politikfeldern

  • Die paritätische Besetzung aller Entscheidungs- und Vorbereitungsgremien für Maßnahmen zur Bekämpfung der Folgen der Pandemie.
  • Eine Wirkungsanalyse (positive Wirkung auf Gleichstellung von Frauen und Männern unter Berücksichtigung einer intersektionalen Perspektive) bereits bei der Vorbereitung von Maßnahmen, Gesetzen und Finanzmitteln.
  • Die Einführung von Gender Budgeting im Bundeshaushalt.
  • Die Koppelung öffentlicher Vergaben und Fördermittel an die Beseitigung bestehender Benachteiligungen und die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit.

4. Für alle Frauen ein Leben frei von Gewalt

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen und eine massive Menschenrechtsverletzung. Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie Femizide sind Ausdruck eines Macht-Ungleichgewichtes zwischen den Geschlechtern und des fehlenden Respekts. Antifeminismus und Frauenhass dienen auch als Rekrutierungsstrategie bei der Radikalisierung junger Männer.        
Frauen erleben strukturelle und psychische Gewalt und Mehrfachdiskriminierung in Form von Rassismus, Behindertenfeindlichkeit, Homo- oder Trans*feindlichkeit, im Netz, auf der Straße, aber auch in Behörden und Institutionen. Die Gewaltspirale endet mit körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt bis hin zum Tod. Gewalt findet überall statt: am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit oder den eigenen vier Wänden. Sie ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und bedarf eines abgestimmten Vorgehens auf allen Ebenen.

Deshalb fordern wir:

Prävention und Schutz vor Gewalt

  • Ein Bundesprogramm zur Gewaltprävention.
  • Die vollständige Umsetzung der Istanbul Konvention, einschließlich der Rücknahme aller Vorbehalte.
  • Mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe den Zugang zum Hilfesystem und ein bedarfsgerechtes Hilfsangebot sicherzustellen.
  • Umfassender Schutz vor sexueller Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz.
  • Im Zuständigkeitsbereich des Bundes die Vergabe öffentlicher Gelder im Bereich Kultur und Medien, an die Durchführung geeigneter Präventionsmaß-nahmen gegen sexuelle Belästigung und Gewalt zu knüpfen.
  • Femizide verhindern und effektiv bestrafen.
  • Frauenfeindliche Gewalt und Frauenhass als eigene Kategorie in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu führen; sowie Ermittlungsbehörden in diesem Bereich zu schulen und zu sensibilisieren.
  • „Catcalling“, verbale sexuelle Belästigung und andere Formen von aufgedrängter Sexualität, verhindern und bestehende Strafbarkeitslücken schließen.
  • Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen im Internet, in den Sozialen Medien und in Messenger Diensten wirksam zu bekämpfen. Sowie Schulungen für Richter*innen, Staatsanwaltschaften und Polizei zum Thema digitale Gewalt und ihre Folgen flächendeckend etablieren.

Download Berliner Erklärung 2021 Forderungen

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Weitere Bundesprogramme zur Förderung von Frauen in technischen Berufen
Nachhaltige Bundesprogramme mit spezifischen Angeboten für Mädchen und junge Frauen entlang der Bildungskette für MINT und digitale Technologien, damit sie als gleichberechtigte Gestalterinnen an digitalen und technischen Entwicklungen mitwirken können.

Schulfach Lebensökonomie
Darin sollen gesellschaftsrelevante und ökonomische Kenntnisse vermittelt werden, wie beispielsweise gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge, privates Finanzmanagement, verbraucherrechtliche Fragen, die Folgen von Berufswahl, Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in der Partnerschaft sowie die Auswirkungen des eigenen Handelns auf Umwelt, Klima und Ernährung.

  • Erhöhung der Partnermonate.
  • Familieneinkommen als Bemessungsgrundlage.
  • Familienarbeitszeit.
  • Einführung einer Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt in Anlehnung an den Mutterschutz.
  • Anpassung des Mutterschutzes für berufstätige Schwangere im Gesundheitswesen, damit sie qualifiziert in ihrem Beruf weiterarbeiten können.
  • die Ratifizierung der ILO Resolution 190;
  • die Reform des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) um bestehende Lücken, wie bei Studierenden, zu schließen;
  • die konsequente Anwendung vorhandener Regelungen wie der Beschwerdestellen in den Betrieben, die bekannter und wirksamer gemacht werden müssen.

Geschlechtergerechte Ausgestaltung der Digitalisierung
Die Voraussetzung um die Chancen der Digitalisierung nutzen zu können, ist der Zugang zu Hard- und Software sowie zu schnellem Internet. Es sollen gesetzliche Regelungen für Erklärbarkeit und Überprüfung von diskriminierungsfreien Algorithmen und KI-Anwendungen geschaffen werden. (z.B. Personalgewinnung und -entwicklung, Arbeitsplatzbewertung, Kredit-vergaben).

  • insbesondere durch Jobsharing in Führungspositionen.
  • Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruch für Kita und Grundschule.
  • Umsetzung der Rechte zum Schutz von Eltern.
  • Flexibilisierung und Individualisierung von Arbeitsmodellen, familien-bewusste Führung, etc.
  • Strikte Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in Kliniken (ggf. Sanktionen).
  • Vereinfachung des Verfahrens im Entgelttransparenzgesetz, damit die zu erlangenden Informationen aussagekräftiger werden;
  • Konkretisierung der Verpflichtung zur Durchführung zertifizierter, umfassender Prüfverfahren zur Entgeltanalyse;
  • wirksame Sanktionen für Unternehmen, die die Prüfung und Erfüllung der Berichtspflicht unterlassen.
  • Die priorisierte staatliche Unterstützung medizinischer Forschungsvorhaben mit klarem Genderbezug (bereits in der Grundlagenforschung) sowie die verbindliche Verankerung geschlechtsspezifischer Medizin in der Lehre aller medizinischen Fächer der Approbationsordnung.
  • Genderspezifische Berichterstattung im öffentlichen Gesundheitswesen durch relevante Institutionen (z.B. RKI).

Stufenplan zur Herstellung von Parität in Vorständen und Aufsichtsräten privater und öffentlicher (mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes) Unternehmen, sowie Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts:

UnternehmensartAufsichts-/ VerwaltungsratVorstand / Geschäftsführung
Börsennotiert und voll mitbestimmtMind. 40% bei Neubesetzungen
Ab 2026 Parität
Ab 2026 mind. 40%
Ab 2030 Parität
Börsennotiert oder mitbestimmt sowie die zusätzlichen UnternehmensformenMind. 30% bei Neubesetzungen
Ab 2026 mind. 40%,
Ab 2030 Parität
Vorstand >3 P, mind. 1 Frau Vorstand >5 P, mind. 33%
Ab 2026 mind. 40%
Ab 2030 Parität
Bundesunternehmen (Mehrheitsbeteiligungen) Körperschaften/Anstalten des öffentlichen RechtsAb 2026 ParitätMind. 40% bei Neubesetzungen
Ab 2030 Parität