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BERLINER ERKLÄRUNG

Gemeinsame Forderungen von 17 Frauenverbänden an die Parteien zur Bundestagswahl 2017

Das Blaue vom Himmel

5. Juli 2017, Süddeutsche Zeitung, von Constanze von Bullion und Cerstin Gammelin

Die Wahlprogramme von Union und SPD sehen sich erstaunlich ähnlich – auf den ersten Blick. Wer genauer hinschaut, findet hinter vielversprechenden Formulierungen Widersprüche und altbekannte Konflikte
Berlin – Mehr Geld für die meisten Bürger, zufriedene Familien, erfolgreiche Mütter und im Alter keine finanziellen Sorgen: So sieht das Deutschland von morgen in den Wahlprogrammen von Union und SPD aus. Bei der Familienförderung versuchen die Volksparteien, einander regelrecht zu überbieten. Bei Rente und Steuern hält sich die Union eher bedeckt, während die SPD auf Umverteilung drängt. Ein Überblick.

Steuern
Union und SPD versprechen, die Bürger um 15 Milliarden Euro zu entlasten. Beide Volksparteien wollen den Spitzensteuersatz erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 60000 Euro greifen lassen. Außerdem soll der Soli-Zuschlag teilweise abgebaut werden. Auf den ersten Blick sind das Gemeinsamkeiten, auf den zweiten nicht mehr. Denn die Union lässt offen, wie sie auf die Entlastung von 15 Milliarden kommt. Die Verschiebung des Spitzensteuersatzes entlastet nur um vier Milliarden Euro, hinzu kommen vier Milliarden Euro aus dem Abbau des Soli-Zuschlages.
Die SPD, die zusätzlich einen Familientarif einführen, den sogenannten „Mittelstandsbauch“ abflachen, geringe Einkommen entlasten und den Soli-Zuschlag ab 2020 für alle Einkommen bis 52000 Euro abschaffen will, kommt nach Berechnungen unabhängiger Steuerexperten zumindest in die Nähe von 15 Milliarden Euro Entlastung.
Die Sozialdemokraten wollen die Steuerentlastungen gegenfinanzieren durch einen höheren Spitzensteuersatz von 45 Prozent (bisher 42 Prozent) und eine um drei Prozentpunkte höhere Reichensteuer ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250000 Euro. Die Union will dagegen nur entlasten, ohne Gegenfinanzierung.

Rente
CDU-Chefin und Kanzlerkandidatin Angela Merkel will im Wahlkampf nicht über die Rente sprechen. Aus ihrer Sicht ist alles bis 2030 geregelt, die Rente sicher. Die Rentenreform der Großen Koalition von 2007 habe die Weichen für die Entwicklung des Renteneintrittsalters bis 67, des Rentenniveaus auf mindestens 43 Prozent und der Rentenbeiträge bis zum Jahr 2030 gestellt, ist im Wahlprogramm nachzulesen. Wie es nach 2030 weitergeht, soll per „partei- und fraktionsübergreifenden gesellschaftlichen Konsens“ geregelt werden. Eine Rentenkommission soll bis Ende 2019 Vorschläge erarbeiten. SPD-Kandidat Martin Schulz hat dagegen ein Rentenkonzept erarbeiten lassen. Damit Menschen, die ein Leben lang gearbeitet hätten, nicht im Alter in Armut leben müssten, will Schulz eine Solidarrente für Geringverdiener. Das Niveau der Altersbezüge will er bis 2030 beim derzeitigen Stand von 48 Prozent stabilisieren. Der Beitragssatz soll nicht über 22 Prozent steigen.

Familie
Union und SPD treten im Bundestagswahlkampf einen Wettlauf um die Gunst von Eltern und weiblichen Wählern an. CDU und CSU haben sich erkennbar Mühe gegeben, ihren familienpolitischen Forderungen eine moderne Note zu geben. Und manches, was die Union vier Jahre lang erfolgreich bekämpft hat, steht nun in ihrem Wahlprogramm. Verantwortungsvolle Elternschaft, so heißt es dort, werde „auch in anderen Formen des Zusammenlebens, die auf Dauer angelegt sind“ gelebt. Als Beispiel nennt die Union „Alleinerziehende, Patchwork-Familien, nicht-eheliche Lebensgemeinschaften und die bestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaften“. Die SPD hatte dieser Liste nur noch die „Ehe für alle“ nebst Adoptionsrecht hinzuzufügen. Das hat sich nun erledigt.
Kinderrechte sollen ins Grundgesetz, fordern SPD und Union unisono. Bis vor Kurzem war die Union noch dagegen. Für Kinder im Grundschulalter verspricht die Union neuerdings einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Die SPD fordert das auch und für mehr als drei Milliarden Euro zudem die Befreiung von Kita-Gebühren. Mit der Familienarbeitszeit und einem Familiengeld von 300 Euro monatlich will die SPD Familien mehr Zeit für die Betreuung von Kindern und Alten geben.
Die Union fordert eher vage „mehr Spielraum für Familienzeit“. Dafür wollen CDU und CSU Familien beim Erwerb von selbstgenutzten Immobilien helfen. Pro Kind soll es ein Baukindergeld von 1200 Euro im Jahr geben. Das Kindergeld soll um 25 Euro steigen, der steuerliche Freibetrag für Kinder angepasst werden. In einem zweiten Schritt will die Union den Kinderfreibetrag auf das Niveau des Grundfreibetrags für Erwachsene heben und das Kindergeld erneut erhöhen – aber nur bei guter Wirtschaftslage. Die SPD kritisiert die Pläne als ungerecht: Mehr Kindergeld und höhere Steuerfreibeträge kämen besonders Besserverdienern zugute. Um einkommensschwachen Eltern zu helfen, will die SPD das Kindergeld mit dem Kinderzuschlag für Geringverdiener zum „erweiterten Kindergeld zusammenfassen“ und die Lage Alleinerziehender verbessern.

Beruf und Karriere
Die Gleichstellung von Frauen in Führungspositionen, bisher vor allem ein Anliegen der SPD, will die Union nun „entschlossen vorantreiben“ und bis 2025 „abschließen“ – im Gegensatz zur SPD allerdings nur im öffentlichen Dienst. Auch für das Recht auf Rückkehr in einen Vollzeitjob, auf das die Union sich mit der SPD nicht einigen konnte, wollen CDU und CSU sich nun einsetzen, wenn auch nur „in Betrieben ab einer bestimmten Größe“. Die Übernahme von Führungsaufgaben „auch in Teilzeit“ müsse selbstverständlicher werden, fordert die SPD. Sie will die Frauenquote „weiter steigern“ und ihren Geltungsbereich auf „alle Unternehmen“ ausdehnen. Eine feste Quote, die nicht nur in Aufsichtsräten, sondern auch in Vorständen gilt, fordern weder SPD noch Union.

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Weitere Bundesprogramme zur Förderung von Frauen in technischen Berufen
Nachhaltige Bundesprogramme mit spezifischen Angeboten für Mädchen und junge Frauen entlang der Bildungskette für MINT und digitale Technologien, damit sie als gleichberechtigte Gestalterinnen an digitalen und technischen Entwicklungen mitwirken können.

Schulfach Lebensökonomie
Darin sollen gesellschaftsrelevante und ökonomische Kenntnisse vermittelt werden, wie beispielsweise gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge, privates Finanzmanagement, verbraucherrechtliche Fragen, die Folgen von Berufswahl, Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in der Partnerschaft sowie die Auswirkungen des eigenen Handelns auf Umwelt, Klima und Ernährung.

  • Erhöhung der Partnermonate.
  • Familieneinkommen als Bemessungsgrundlage.
  • Familienarbeitszeit.
  • Einführung einer Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt in Anlehnung an den Mutterschutz.
  • Anpassung des Mutterschutzes für berufstätige Schwangere im Gesundheitswesen, damit sie qualifiziert in ihrem Beruf weiterarbeiten können.
  • die Ratifizierung der ILO Resolution 190;
  • die Reform des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) um bestehende Lücken, wie bei Studierenden, zu schließen;
  • die konsequente Anwendung vorhandener Regelungen wie der Beschwerdestellen in den Betrieben, die bekannter und wirksamer gemacht werden müssen.

Geschlechtergerechte Ausgestaltung der Digitalisierung
Die Voraussetzung um die Chancen der Digitalisierung nutzen zu können, ist der Zugang zu Hard- und Software sowie zu schnellem Internet. Es sollen gesetzliche Regelungen für Erklärbarkeit und Überprüfung von diskriminierungsfreien Algorithmen und KI-Anwendungen geschaffen werden. (z.B. Personalgewinnung und -entwicklung, Arbeitsplatzbewertung, Kredit-vergaben).

  • insbesondere durch Jobsharing in Führungspositionen.
  • Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruch für Kita und Grundschule.
  • Umsetzung der Rechte zum Schutz von Eltern.
  • Flexibilisierung und Individualisierung von Arbeitsmodellen, familien-bewusste Führung, etc.
  • Strikte Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in Kliniken (ggf. Sanktionen).
  • Vereinfachung des Verfahrens im Entgelttransparenzgesetz, damit die zu erlangenden Informationen aussagekräftiger werden;
  • Konkretisierung der Verpflichtung zur Durchführung zertifizierter, umfassender Prüfverfahren zur Entgeltanalyse;
  • wirksame Sanktionen für Unternehmen, die die Prüfung und Erfüllung der Berichtspflicht unterlassen.
  • Die priorisierte staatliche Unterstützung medizinischer Forschungsvorhaben mit klarem Genderbezug (bereits in der Grundlagenforschung) sowie die verbindliche Verankerung geschlechtsspezifischer Medizin in der Lehre aller medizinischen Fächer der Approbationsordnung.
  • Genderspezifische Berichterstattung im öffentlichen Gesundheitswesen durch relevante Institutionen (z.B. RKI).

Stufenplan zur Herstellung von Parität in Vorständen und Aufsichtsräten privater und öffentlicher (mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes) Unternehmen, sowie Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts:

UnternehmensartAufsichts-/ VerwaltungsratVorstand / Geschäftsführung
Börsennotiert und voll mitbestimmtMind. 40% bei Neubesetzungen
Ab 2026 Parität
Ab 2026 mind. 40%
Ab 2030 Parität
Börsennotiert oder mitbestimmt sowie die zusätzlichen UnternehmensformenMind. 30% bei Neubesetzungen
Ab 2026 mind. 40%,
Ab 2030 Parität
Vorstand >3 P, mind. 1 Frau Vorstand >5 P, mind. 33%
Ab 2026 mind. 40%
Ab 2030 Parität
Bundesunternehmen (Mehrheitsbeteiligungen) Körperschaften/Anstalten des öffentlichen RechtsAb 2026 ParitätMind. 40% bei Neubesetzungen
Ab 2030 Parität