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BERLINER ERKLÄRUNG

Gemeinsame Forderungen von 17 Frauenverbänden an die Parteien zur Bundestagswahl 2017

Zur Halbzeitbilanz der Bundesregierung vom 12.5.2020

Berliner Erklärung: Rückschritte verhindern – Gleichstellung in der Corona-Krise weiter voranbringen!

Berlin, 12.05.2020: Die 17 Frauenverbände der Berliner Erklärung fordern die Bundesregierung auf, engagierter für konkrete Verbesserungen bei der Gleichberechtigung einzutreten. Die Corona-Krise legt nach Ansicht der Verbände nicht nur die bestehenden Defizite in der Gleichstellungspolitik offen, sie ist auch besorgniserregend für die gleichstellungspolitische Entwicklung in Deutschland. Denn die Krise wird für viele Verzögerungen als Erklärung genutzt, um Maßnahmen nicht mehr in dieser Legislaturperiode abzuschließen.

Aktuell wird ein zentrales gleichstellungspolitisches Vorhaben des Koalitionsvertrags, die Verschärfung und Ausweitung des Gesetzes für mehr Frauen in Führungspositionen, massiv in Frage gestellt. Der vorliegende Gesetzentwurf, der sich in der Ressortabstimmung befindet, wird insbesondere vom Bundeswirtschaftsministerium abgelehnt, wegen der angeblich unzumutbaren Mehrbelastung für die Unternehmen und weil darin Forderungen aufgestellt werden, die über den Koalitionsvertrag hinausgehen.

„In der Corona-Krise werden die Defizite der Gleichstellung wie im Brennglas sichtbar: Frauen stehen in vorderster Reihe, um die Krise zu bewältigen. Aber sie müssen auch vorne stehen, wenn es um Führungsverantwortung in der Wirtschaft und um gerechte Bezahlung geht. Die Politik steht in der Pflicht, hier nicht nachzulassen. Das gilt für Bund und Länder gleichermaßen. Wir erwarten jetzt konkrete Verbesserungen für die Frauen in Deutschland. Wir sind in Sorge und die Zeit drängt“, erklärt Monika Schulz-Strelow, Präsidentin von FidAR e. V., Frauen in die Aufsichtsräte, im Namen der Initiatorinnen.

Die zentralen Forderungen der Berliner Erklärung zur Bundestagswahl 2017 haben nichts an Dringlichkeit verloren. Wir fordern unverändert:

  • Gleichberechtigte Teilhabe
  • Gleiche Bezahlung
  • Verbindlichkeit, Transparenz und Monitoring von Gleichstellungspolitik

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart: „Wir wollen noch vorhandene strukturelle Hemmnisse abbauen und werden dazu eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie entwickeln und mit einem Aktionsplan umsetzen.“ Auch soll eine Einrichtung gegründet werden, die sich wissenschaftlich fundiert mit Fragen der gerechten Partizipation von Frauen in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Gesundheitswesen, Medien und Wissenschaft befasst. Bis zum Ende der Legislaturperiode im September 2021 stehen noch wichtige Teile dieser vereinbarten Maßnahmen auf der Agenda. Allerdings bleibt nicht mehr viel Zeit, sie umzusetzen.

Den Stand der Umsetzung der Forderungen zur Gleichstellung analysiert die Berliner Erklärung laufend. Die Ergebnisse werden unter www.berlinererklaerung.de veröffentlicht. Zwischenzeitlich haben die Initiatorinnen mit allen Parteien, die vor zwei Jahren bereit waren, ihre gleichstellungspolitischen Ziele für die Bundestagswahl 2017 zu erläutern, Gespräche zur gleichstellungspolitischen Halbzeitbilanz geführt, zuletzt mit der neuen Parteispitze der SPD.

Das überfraktionelle Bündnis der Berliner Erklärung existiert seit 2011. Aktuell gehören ihm
17 Frauenverbände als Initiatorinnen an:

Business und Professional Women (BPW) Germany, 1.600 Mitglieder (Deutschland) 30.000 Mitglieder in 100 Ländern, Uta Zech, Präsidentin www.bpw-germany.de
DeutscherÄrztinnenbund e. V. (DÄB), 1.800 Mitglieder, Dr. Christiane Groß M.A., Präsidentin www.aerztinnenbund.de
Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV, 270 Mitglieder, Dr. Alexandra Nöth, Vorsitzende www.davanwaeltinnen.de
Deutscher Frauenrat (DF), Dachverband von rund 60 Mitgliedsverbänden, in denen mehr als 12 Millionen Frauen organisiert sind. Mona Küppers,
Vorsitzende www.frauenrat.de
deutscher ingenieurinnenbund e. V. (dib), 400 Mitglieder, Sylvia Kegel, Vorstand www.dibev.de
Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb), 3.100 Mitglieder, Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin www.djb.de
Deutscher LandFrauenverband e. V. (dlv), 500.000 Mitglieder, Petra Bentkämper, Präsidentin www.landfrauen.info
EAF Berlin | Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft, 2.000 Unterstützer/innen, Dr. Helga Lukoschat, Vorsitzende www.eaf-berlin.de
European Women’s Management Development International Network e.V. (EWMD Deutschland), 470 Mitglieder in Deutschland; 900 Mitglieder europa- und
weltweit, Ariane Bischoff, President www.ewmd.org
FidAR – Frauen in die Aufsichtsräte e. V., 900 Mitglieder, Monika Schulz-Strelow, Präsidentin www.fidar.de
Frauen im Management e. V. (FIM), 180 Mitglieder, Bärbel Jacob, Bundesvorstand www.fim.de
Journalistinnenbund e. V. (jb), 400 Mitglieder, Friederike Sittler, Vorsitzende www.journalistinnen.de
Pro Quote Film e. V., 1500 Unterstützer*innen, Barbara Rohm, Vorsitzende. www.proquote-film.de
ProQuote Medien e. V., 200 Mitglieder, 5.000 Unterstützerinnen und Unterstützer, Maren Weber, Vorsitzende www.pro-quote.de    
ProQuote Medizin, 700 unterstützende Unterschriften, davon 80 Professoren und Professorinnen, Prof. Dr. Gabriele Kaczmarczyk, Initiatorin pro-quote-medizin.de
Verband deutscher Unternehmerinnen e. V. (VdU), 1.800 Mitglieder und Interessentinnen, 16 Landesverbände, Jasmin Arbabian-Vogel, Präsidentin www.vdu.de
Working Moms – Pro Kinder Pro Karriere e. V. (WM), 450 Mitglieder, Lucia Mathée, Vorsitzende www.workingmoms.de

Pressemittteilung der Berliner Erklärung vom 12.5.2020 als pdf zum Download
Download Berliner Erklärung 2017 Halbzeitbilanz

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Weitere Bundesprogramme zur Förderung von Frauen in technischen Berufen
Nachhaltige Bundesprogramme mit spezifischen Angeboten für Mädchen und junge Frauen entlang der Bildungskette für MINT und digitale Technologien, damit sie als gleichberechtigte Gestalterinnen an digitalen und technischen Entwicklungen mitwirken können.

Schulfach Lebensökonomie
Darin sollen gesellschaftsrelevante und ökonomische Kenntnisse vermittelt werden, wie beispielsweise gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge, privates Finanzmanagement, verbraucherrechtliche Fragen, die Folgen von Berufswahl, Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in der Partnerschaft sowie die Auswirkungen des eigenen Handelns auf Umwelt, Klima und Ernährung.

  • Erhöhung der Partnermonate.
  • Familieneinkommen als Bemessungsgrundlage.
  • Familienarbeitszeit.
  • Einführung einer Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt in Anlehnung an den Mutterschutz.
  • Anpassung des Mutterschutzes für berufstätige Schwangere im Gesundheitswesen, damit sie qualifiziert in ihrem Beruf weiterarbeiten können.
  • die Ratifizierung der ILO Resolution 190;
  • die Reform des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) um bestehende Lücken, wie bei Studierenden, zu schließen;
  • die konsequente Anwendung vorhandener Regelungen wie der Beschwerdestellen in den Betrieben, die bekannter und wirksamer gemacht werden müssen.

Geschlechtergerechte Ausgestaltung der Digitalisierung
Die Voraussetzung um die Chancen der Digitalisierung nutzen zu können, ist der Zugang zu Hard- und Software sowie zu schnellem Internet. Es sollen gesetzliche Regelungen für Erklärbarkeit und Überprüfung von diskriminierungsfreien Algorithmen und KI-Anwendungen geschaffen werden. (z.B. Personalgewinnung und -entwicklung, Arbeitsplatzbewertung, Kredit-vergaben).

  • insbesondere durch Jobsharing in Führungspositionen.
  • Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruch für Kita und Grundschule.
  • Umsetzung der Rechte zum Schutz von Eltern.
  • Flexibilisierung und Individualisierung von Arbeitsmodellen, familien-bewusste Führung, etc.
  • Strikte Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in Kliniken (ggf. Sanktionen).
  • Vereinfachung des Verfahrens im Entgelttransparenzgesetz, damit die zu erlangenden Informationen aussagekräftiger werden;
  • Konkretisierung der Verpflichtung zur Durchführung zertifizierter, umfassender Prüfverfahren zur Entgeltanalyse;
  • wirksame Sanktionen für Unternehmen, die die Prüfung und Erfüllung der Berichtspflicht unterlassen.
  • Die priorisierte staatliche Unterstützung medizinischer Forschungsvorhaben mit klarem Genderbezug (bereits in der Grundlagenforschung) sowie die verbindliche Verankerung geschlechtsspezifischer Medizin in der Lehre aller medizinischen Fächer der Approbationsordnung.
  • Genderspezifische Berichterstattung im öffentlichen Gesundheitswesen durch relevante Institutionen (z.B. RKI).

Stufenplan zur Herstellung von Parität in Vorständen und Aufsichtsräten privater und öffentlicher (mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes) Unternehmen, sowie Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts:

UnternehmensartAufsichts-/ VerwaltungsratVorstand / Geschäftsführung
Börsennotiert und voll mitbestimmtMind. 40% bei Neubesetzungen
Ab 2026 Parität
Ab 2026 mind. 40%
Ab 2030 Parität
Börsennotiert oder mitbestimmt sowie die zusätzlichen UnternehmensformenMind. 30% bei Neubesetzungen
Ab 2026 mind. 40%,
Ab 2030 Parität
Vorstand >3 P, mind. 1 Frau Vorstand >5 P, mind. 33%
Ab 2026 mind. 40%
Ab 2030 Parität
Bundesunternehmen (Mehrheitsbeteiligungen) Körperschaften/Anstalten des öffentlichen RechtsAb 2026 ParitätMind. 40% bei Neubesetzungen
Ab 2030 Parität